Die Computerhändler (39, 45) hatten genau so viele Steuern hinterzogen wie Klaus Zumwinkel - rund eine Million Euro. Sie standen am Dienstag in Bochum nicht wie der Ex-Postchef im Januar vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht. Trotzdem war die Strafe ähnlich. Auch sie müssen nicht in Haft.

Die beiden Kaufleute hatten mit ihrer GmbH in Bochum und Dortmund von 2001 bis 2007 viele Geschäfte schwarz abgewickelt und dabei einen ordentlichen Reibach gemacht. Steuermäßig war brutto gleich netto. Denn die zwei meldeten in vielen Fällen weder Gewerbe-, weder Körperschafts- noch Einkommenssteuern an.

Bei Betriebsprüfung flog der Steuerbetrug auf

Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes Ende 2007 flogen diese Steuergaunereien auf. Beide kamen (anders als damals Zumwinkel, der frei bleiben durfte) je zwei Monate lang in U-Haft. Am jetzigen Dienstag folgte das Urteil nach.

Der Haupttäter (39) erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Obendrauf sattelte das Gericht noch 10 000 € Geldstrafe (500 Tagessätze). Der andere Steuerstraftäter bekam 18 Monate auf Bewährung und 3000 € Geldstrafe (300 Tagessätze).

Richter: Zwei Jahre Haft auf Bewährung reichen nicht aus

Zumwinkel hatte im Januar in Bochum ebenfalls zwei Jahre Haft auf Bewährung erhalten. Außerdem eine Geldauflage von einer Million. So viel Geld hatten die beiden jetzigen Angeklagten aber nicht mehr, denn das Finanzamt hatte sich sein Geld von ihnen bereits fast komplett zurückgeholt - durch die Beschlagnahme von über 200 000 € Bargeld, Immobilien und Grundschuldbriefen. Trotzdem meinte Richter Dr. Karl-Heinz Bösken, dass bei einem so hohen Steuerschaden von einer Million Euro es nicht allein mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren getan sein dürfe; da müsse noch eine weitere Sanktion obendrauf - in diesem Fall die Geldstrafen.

Zahlen die Verurteilten ihre Geldstrafen nicht, obwohl sie es könnten, müssen sie für 500 bzw. 300 Tage hinter Gitter.