Bochum. Die Angst vor Überflutung oder Starkregen ist seit der Hochwasserkatastrophe 2021 in Bochum groß. Was was genau ist zu tun und wo gibt es Hilfen?
In den letzten Jahren hat die Stadt Bochum damit begonnen, nach dem Prinzip der Schwammstadt die Gefahren von Überflutungen durch Starkregen zu reduzieren. Regenrückhaltebecken, unterirdische Rigolen zur Regulierung des Wasserzuflusses in das Kanalsystem und weitere technische Einrichtungen wurden gebaut. Doch was können Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen selbst tun, um sich vor den Folgen einer Überschwemmung zu schützen?
Unersetzliche persönliche Erinnerungsstücke
Denn selbst, wenn eine Versicherung für materielle Schäden aufkommt; bestimmte Dinge, wie persönliche Erinnerungsstücke, Bilder oder Briefe, kann das Wasser so zerstören, dass sie völlig unbrauchbar geworden sind. Fachleute empfehlen gerade nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre den Einbau von Regenrückhalteklappen und/oder -ventilen. Diese könnten verhindern, dass Wasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zurückläuft und Keller oder tiefer liegende Räume überflutet.
Wo gibt es Beratungen zum Hochwasserschutz
Die Stadt Bochum berät zum Thema Hochwasser und Überflutung sowohl Online www.bochum.de oder auch telefonisch. Dazu müssen Bürgerinnen und Bürger ein Formular (Starkregenberatung) ausfüllen. Hilfreich ist auch die Starkregengefahrenkarte, die besonders gefährdete Bereich in der Stadt anzeigt.
Informieren können sich die Menschen auch direkt bei der Verbraucherzentrale Düsseldorf. Dort ist auch ein Verbrauchertelefon Abwasser, 0211/3809 300 eingerichtet. Hier können im persönlichen Gespräch wichtige Fragen angesprochen und womöglich bereits geklärt werden.
Auf einer eigenen Internetseite der Verbraucherzentrale werden auch Informationen zum Thema Versicherungsschutz bereitgestellt.
Geregelt ist dies ganz genau in der Abwassersatzung der Stadt Bochum: „Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat sie oder er in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante zuzüglich 15 Zentimeter) am Anschlusspunkt der Grundstücksanschlussleitung an den öffentlichen Kanal funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen.“
Auch interessant
Kostenlose Beratung durch die Verbraucherzentrale
Das hört sich ziemlich bürokratisch an. Anwältin Fatma Özkan leitet bei der Verbraucherzentrale Düsseldorf das Projekt „KluGe“. Das Kürzel steht für Anpassung an die Folgen des Klimawandels und umweltbewusste Grundstücksentwässerung und Abwasserentsorgung. „Das öffentliche Kanalnetz kann einfach aus verschiedenen Gründen bei starkem Regen nicht alles Wasser aufnehmen.“ Und tatsächlich, und das sei nicht nur in Bochum, sondern in allen NRW-Kommunen in der Abwassersatzung verankert: „Der Grundstückeigentümer oder -eigentümerin muss sein Haus selbst gegen Rückstau sichern.“
Die Verbraucherzentrale bietet auch online oder in Präsenz kostenlose Seminare an, die sich mit den Themen rund um Hochwasser oder Starkregen befassen. Das nächste Online-Seminar findet am Mittwoch, 27. September, statt.
Zwar gibt es zur Zeit keine öffentliche Förderung, wenn sich jemand eine solche Rückstauklappe in sein Haus einbaut. Doch wer sich dazu entschließt, auf seinem Privatgrundstück Flächen etwa zu entsiegeln oder zu begrünen, um auf diese Weise das Kanalsystem zu entlasten, kann auf verschiedene Förderprogramme der Stadt Bochum und der Emschergenossenschaft zurückgreifen. Damit verringert die Person die Gefahr, dass die Kapazität der Abwasserkanäle zu schnell erschöpft ist.
Bei Katastrophen greifen in NRW Wiederaufbauhilfen
Diese Maßnahmen liefern einen Beitrag zum Überflutungsschutz, indem sie den Zufluss von Regenwasser in die Abwasseranlage reduzieren und den Abfluss von Oberflächenwasser verzögern. Stadtsprecher Peter van Dyk appelliert: „Kontaktieren Sie bitte zwecks einer Übersicht zu den Förderprogrammen die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Bochum.“ (0234/910-1255 oder klimaschutz@bochum.de)
Eine ganz andere Geschichte ist es, wenn Hauseigentümer bei einer Unwetterkatastrophe, wie in Bochum etwa im Juli 2021 unmittelbar mit den Folgen von Überschwemmungen konfrontiert werden und große Schäden an Gebäuden oder Einrichtung zu verzeichnen haben. Dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen spezielle Wiederaufbauhilfen. Betroffene können dort ihre Ansprüche geltend machen. Für die Unwetterkatastrophe 2021 läuft die Frist für solche Anträge am 30. Juni 2026 aus.