Bochum. Der Prozess gegen einen Autofahrer, der bei „Bochum Total“ in eine Menschenmenge gefahren sein soll, ist geplatzt. Der Grund ist ein Schöffe.

Eigentlich sollte am Mittwochmorgen der Prozess gegen den Autofahrer (24) beginnen, der im vergangenen Jahr beim Festival „Bochum Total“ mit seinem Auto mehrere Fußgänger bedrängt und teils verletzt haben soll. Daraus wurde nichts: Ein Schöffe könnte wohl befangen sein.

„Ärgerlich, ist aber so“, sagte Richter Axel Deutscher.

Dem Angeklagten aus Wuppertal werden gefährliche Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Am 9. Juli 2022 gegen Mitternacht fuhr er laut Anklage mit seinem Nissan in die zu diesem Zeitpunkt gesperrte kleine Neustraße, auf der sich rund 50 Menschen auf der Straße aufhielten, nur ein paar Schritte vom Festivalgelände am Südring entfernt. Er soll gehupt und mit aufheulendem Motor dicht an die Personengruppe rangefahren sein, damit sie Platz machen sollten.

Mehrere Menschen auf die Motorhaube geladen

Einer aus der Gruppe soll auf die Heckscheibe des Fahrzeuges eingeschlagen haben, um eine Kollision zu verhindern, Bierbecher und -flaschen sollen geflogen sein. Daraufhin soll der Angeklagte Vollgas gegeben haben, wodurch drei Menschen auf die Motorhaube gerieten. Zwei wurden am Bein und Fuß verletzt.

Noch bevor die Anklage verlesen wurde, teilte einer der beiden Schöffen mit, dass er Mitarbeiter des Ordnungsamtes sei und damals das Verkehrsführungskonzept zu BO-Total erarbeitet habe. Er sei auch vor Ort gewesen. Weil dieses Konzept im Prozess eine Rolle spielen könnte, wurde der Beamte vom Prozess „wegen des Anscheins der Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen“.

Befangener Schöffe ist an dem Malheur unschuldig

Der Ordnungsamt-Mitarbeiter kann nichts dafür, dass der Prozess nicht beginnen konnte. Schöffen werden zu den einzelnen Verhandlungen zugelost, nur Sitzungssaal und Uhrzeit werden ihnen mitgeteilt, nicht der Anklagevorwurf.

Jetzt wird erst am 11. Dezember verhandelt, dann mit neuen Schöffen. Der Angeklagte soll den Vorfall anders als in der Anklage darstellen.