Bochum. Nach einer Straßenblockade in Bochum wird gegen vier Mitglieder der Klimabewegung „Letzte Generation“ ermittelt. Dies ist der Vorwurf.
Die kurzzeitige Straßenblockade von drei Mitgliedern der Umweltaktivistengruppe „Letzte Generation“ am 14. Juli in Bochum hat ein juristisches Nachspiel. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum, Jan Oelbermann, auf WAZ-Anfrage erklärte, werde gegen die Beteiligten – drei Frauen (33, 33, 40) und einen Mann (34) – wegen des Vorwurfs der Nötigung im Straßenverkehr ermittelt. Die Ermittlungen stünden kurz vor dem Abschluss.
Sollte es zum Prozess kommen, würde das Amtsgericht entscheiden, ob die Aktivisten tatsächlich einen Straftatbestand verwirklicht haben. Der Strafrahmen bei Nötigung reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft. Es war die erste Aktion der „letzten Generation“ in Bochum.
Bochumer Polizei holte die Aktivisten von der Straße
Am Nachmittag des 14. Juli, ein Freitag, waren die Beschuldigten blitzartig auf die Fahrbahn des Südrings in Höhe Kortumstraße gelaufen. Sie trugen Masken, die stark an Mitglieder der Bundesregierung erinnern, und rollten ein Transparent aus. Darauf stand: „Wir brechen das Gesetz!“ Daneben die Logos der SPD, Grünen und der FDP. Anlass war der aus Sicht der letzten Generation unzureichende Einsatz der Bundesregierung für weniger klimaschädliche Treibhausgase speziell im Verkehr.
Autos und ein Linienbus waren wegen der Aktion einige wenige Minuten zum Anhalten gezwungen, dann hatten Polizeikräfte die Aktivistinnen und den Aktivisten mit gezielten Griffen von der Straße geholt. Sie wurden ins Präsidium gebracht.
Alle vier kommen nicht aus Bochum. Auch in anderen Städten hatte es ähnliche Aktionen an diesem Tag gegeben.