Bochum. Drei Bochumer (18-19) sind vom Vorwurf der Vergewaltigung einer betrunkenen Jugendlichen freigesprochen worden. Es gab keine sicheren Beweise.

Nach monatelanger Verhandlung vor dem Landgericht sind drei Heranwachsende (heute 18, 18, 19) aus Bochum von einem äußerst schweren Vorwurf freigesprochen. Sie sollen in der Nacht auf den 10. April 2021 eine damals 15-jährige Jugendliche auf einer Gartenparty in Dortmund vergewaltigt haben. Das war aber aus Sicht der 8. Strafkammer nicht nachweisbar.

Alle drei sollen es ausgenutzt haben, dass die Jugendliche stark alkoholisiert und nicht mehr zu einer Gegenwehr in der Lage gewesen sei. Laut Anklage wurde sie entkleidet, dann sollen die Angeklagten sich an ihr schwer vergangen haben.

Die Angeklagten haben in dem Prozess, der aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich war, geschwiegen. Ein sexueller Kontakt war aufgrund von Spuren nur bei einem der Angeklagten nachweisbar.

Verurteilungen wegen Körperverletzungen und Sachbeschädigung

Allerdings konnten die Richter nicht mit Sicherheit feststellen, ob die 15-Jährige tatsächlich nicht mehr in der Lage war, „Nein“ zu sagen. Deshalb sei es nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte, der den Sexualkontakt gehabt haben soll, von einem einvernehmlichen Geschehen ausgegangen sein könnte.

Zwei der Angeklagten wurden dennoch verurteilt: Einer wegen einer Körperverletzung (Nasenbeinbruch) bei einer Party in Bochum sowie einer Sachbeschädigung (Autospiegel abgetreten), der andere wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sie müssen ein Anti-Aggressionstraining machen sowie 70 bzw. 40 Sozialstunden leisten.