Bochum. Auf der Flucht vor einer Polizei hat ein Motorradfahrer einen Beamten verletzt. Das kommt ihn jetzt sehr teuer zu stehen.

Einen Angriff auf einen Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle muss ein 23-jähriger Bochumer teuer bezahlen. Er hatte ihn mit seinem Motorrad angefahren. Das Schöffengericht verurteilte den Handwerker am Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro (180 Tagessätze).

Außerdem muss er weitere fünf Monate auf seinen Pkw-Führerschein verzichten, nachdem er ihn bereits nach der Tat am 26. Juni 2022 abgeben musste. „Sie haben sich mächtig ins Knie geschossen“, sagte Richter Axel Deutscher. „Eine saudumme Aktion.“

Motorradfahrer gab einfach Gas, obwohl der Polizist vor ihm stand

Der 23-Jährige hatte in einem Gewerbegebiet in Gerthe das Fahren mit seinem neuen Motorrad üben wollen. Er hatte aber noch gar keinen A2-Führerschein, weil die Praxisprüfung noch ausstand. Von zu Hause fuhr er nachts verbotenerweise mit dem Motorrad auf das abgelegene Gelände, um dort ein paar Runden zu drehen.

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Als er auf einem Randstreifen stand, tauchte ein Streifenwagen mit Beamten in Zivil auf. Als ein junger Polizist ausstieg und sich zu erkennen gab, wollte der 23-Jährige flüchten. Der Beamte stellte sich schräg vor ihn, um ihn daran zu hindern. Trotzdem gab der Motorradfahrer Gas, so dass er den Polizisten zur Seite rammte. Beide stürzten. Der Beamte erlitt Prellungen am Ellbogen und am Handgelenk. Die Maschine krachte gegen den Polizeiwagen und wurde dadurch gestoppt.

Verletzter Polizeibeamter aus Bochum nimmt eine Entschuldigung an

„Ich bin in Panik geraten“, sagte der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist und auch in „Flensburg“ eine weiße Weste hat. Die Verletzung des Beamten hatte er billigend in Kauf genommen. „Ich wollte mich entschuldigen, dass ich Sie mit einer so dummen Aktion in Gefahr gebracht und verletzt habe“, sagte er zu dem Polizisten. Dieser nahm an.

Wegen des Führerscheinverlustes muss der 23-Jährige um seine Anstellung in einer Werkstatt bangen. Das Urteil erging wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein.