Bochum. . Ein Straftäter hat nach einer Bewährungsstrafe bei WhatsApp über seinen Richter gelästert. Nun stand er erneut vor diesem Richter. Es gab eine Haftstrafe.
- Ein Straftäter hat nach einer Bewährungsstrafe per WhatsApp über seinen Richter gelästert
- Kurz nach seiner Verurteilung wurde der Mann rückfällig. auch sein Handy wurde durchsucht
- Jetzt wurde er zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt
Seinen Spott auf einen Richter dürfte ein 49-jähriger Bochumer bitter bereut haben. Der Straftäter hatte sich beim Kommunikationsdienst „WhatsApp“ im Internet darüber lustig gemacht, dass er von dem Richter doch sehr milde betraft worden sei. „Richter Extrascharf“, höhnte er ironisch gegenüber seinen jungen Freunden. Am Montag stand der Mann aus Hamme aber erneut vor Gericht, sogar vor demselben Richter. „Tja“, meinte Dr. Axel Deutscher direkt nach der Verkündung des Strafmaßes. Es gab drei Jahre und zwei Monate Haft.
Im Juni 2015 war der Angestellte im öffentlichen Dienst wegen Drogengeschichten zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Danach lästerte er bei WhatsApp, dass „Richter Extrascharf“ zwar „viel gemeckert“ habe („Einen Ton hatte der!“), aber pro Meckerei habe er wohl zwei Wochen Haftstrafe weniger bekommen.
Nur drei Tage nach dieser Verurteilung wurde der 49-Jährige rückfällig und wieder mit Drogen erwischt. Danach wurde auch sein Handy durchsucht. Hinzu kam, dass er zu Hause auf seinem PC auch fast 400.000 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos gespeichert hatte. Wegen beider Straftaten bekam er nun Haftstrafen in Höhe von zwei Jahren sowie einem Jahr und zwei Monaten.
Prozess nur „für einen Witz gehalten“
„Sie müssen sich für unantastbar halten“, sagte der Richter zum Angeklagten, der Vater mehrerer Kinder ist. Nach seiner ersten Verurteilung habe er wohl „alles nicht ernst genommen“. „Die Whats-App-Nachrichten zeigen eindeutig, dass Sie die Verhandlung für einen Witz gehalten haben.“ Und zum Begriff „Richter Extrascharf“ meinte Dr. Deutscher: „Ich sehe das als Kompliment an.“
Der Angeklagte konsumiert bis heute selbst Drogen. Hinzu kommt, dass sein Freundeskreis auffallend jung ist. „Er beschränkt sich auf um die 20-Jährigen.“ Der Richter warf ihm eine „Post-Pubertät“ vor und mahnte: „Werden Sie erwachsen! Wenn Sie nicht erwachsen werden, wird man Ihnen das Erwachsenwerden in der Krümmede beibringen“.
Trotzdem: Das Gericht ermöglicht dem Täter, mindestens einen Teil der Haftstrafe durch eine Therapie auszugleichen. Die müsste aber sehr intensiv sein. Dazu muss sich der Angeklagte aber selbst kümmern.
Die Masse an Kinder-und Jugendpornografie war bei ihm übrigens nur durch Zufall entdeckt worden. Die Polizei hatte in seiner Wohnung Drogen gesucht – und die verbrecherischen Bilder dann auf seinem PC entdeckt.