Bochum. Die Bochumer City soll schöner werden. Dazu wurde eine Gestaltungssatzung erlassen. Doch das Regelwerk wurde gekippt. Das sind die Hintergründe.

Die Bochumer City soll schöner werden. 100.000 Euro ließ sich die Stadt eine Gestaltungssatzung samt Handbuch für die Innenstadt kosten. Inzwischen ist das Regelwerk Makulatur. Grund sind erhebliche rechtliche Mängel. Anfang 2024 soll es eine Neufassung geben.

Auch interessant

Grelle LED-Anzeigen, allerlei Bling-Bling und Reklametafeln von zweifelhafter Anmut: Jahrelang beklagten weite Teile des Handels einen Werbe-Wildwuchs in der Innenstadt. Die Stadt und die Interessengemeinschaft IBO ergriffen die Initiative. 2020 wurde eine Gestaltungssatzung auf den Weg gebracht. Ein begleitendes Handbuch, erstellt vom Architekturbüro Farwick und Grote aus Dortmund/Ahaus, legte auf 260 Seiten verbindlich fest, wie Fassaden, Schaufenster, Außengastronomie und Werbeträger fortan auszusehen haben. „Die extreme Verunstaltung muss aufhören“, meinte damals IBO-Vorstand Marc Mauer.

Gestaltungssatzung in Bochum: Verwaltungsgericht sorgte für das Aus

Alsbald rührte sich Protest. Thomas Funke, Inhaber von „Gold Funke“ auf der Huestraße, beschwerte sich 2021, dass er vor seinem Geschäft nach sechs Jahren keinen Werbepoller mehr aufstellen durfte. Die neue Satzung verbot das an dieser Stelle – anders als auf den zentralen Plätzen und auf dem Boulevard. Dort, so die Argumentation, sei die Durchlässigkeit für die Passanten trotz Aufstellern gewährleistet. „Eine Ungleichbehandlung“, ärgerte sich Funke.

Auch interessant

Es war das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das das Regelwerk vorerst zu Fall brachte. Ein Bauantrag für die Innenstadt war 2021 mit Verweis auf die Satzung abgelehnt worden. „Das Gericht wies uns darauf hin, dass formelle Fehler vorliegen würden“, berichtet Stadtsprecherin Tanja Wißing auf WAZ-Anfrage. Die Satzung lasse „insbesondere eine angemessene räumliche Differenzierung vermissen“.

Die Bochumer City soll schöner werden. Doch eine Gestaltungssatzung wurde vom Verwaltungsgericht vorerst gekippt.
Die Bochumer City soll schöner werden. Doch eine Gestaltungssatzung wurde vom Verwaltungsgericht vorerst gekippt. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Rat fasste 2022 einen „Nichtanwendungsbeschluss“

Der Leitfaden galt für die nahezu komplette Innenstadt. Das hält das Verwaltungsgericht für überdimensioniert. „Das Konzept für die Gestaltung eines Bereiches muss stärker an die besonderen örtlichen Verhältnisse und die architektonischen Besonderheiten anknüpfen“, wurde der Stadt aufgetragen. „Daher kann der räumlich zu regelnde Bereich nur begrenzt und tendenziell kleiner sein. Ein Konzept für die gesamte Innenstadt konnte nicht nachvollzogen werden.“

Auch interessant

Der Rat reagierte. Im Sommer 2022 erging ein „Nichtanwendungsbeschluss“. Die Gestaltungssatzung in ihrer bisherigen Form ist seither auf Eis gelegt: eine Klatsche sowohl für die Stadt als auch die IBO, die maßgeblich an der Satzung mitgewirkt hatte. „Umgesetzt wurde sie im Prinzip nie. Und das ist auch gut so“, meint ein Bochumer Gastronom.

Neufassung wird derzeit im Rathaus erarbeitet

Nach Angaben von Tanja Wißing wird ein Nachfolgewerk vorbereitet. „Einen Vorschlag für einen verkleinerten Geltungsbereich erarbeiten wir zurzeit und prüfen Änderungen an den Festsetzungen“, berichtet die Stadtsprecherin. Ab Anfang 2024 könne die Neufassung „zur gestalterischen Verbesserung des Innenstadtbildes beitragen“.

Die IBO habe nach der langen und intensiven Vorlaufzeit ein großes Interesse, dass die Gestaltungssatzung modifiziert und fortgeführt wird, betont Sprecherin Christina Jordan: „Wir halten daran fest.“ Sichtbare Ergebnisse gebe es bereits auf der Kortumstraße. Die Werbeaufsteller seien weitgehend verschwunden. Jordan: „Die Kunden müssen nicht mehr Slalom laufen.“