Bochum. Die gelockerten Regeln des Landes zum Besuch in Pflegeheimen setzen die Bochumer Heime um. Aus Vorsicht bestehen manche aber auf ihr Hausrecht.
Das Land NRW hat kurz vor Weihnachten die Besuchsregeln für Pflegeheime und Krankenhäuser gelockert. Ein offizieller Corona-Testnachweis ist von nun an für den Besuch von Angehörigen nicht mehr von Nöten. Bochums Altenheime setzen die neuen Regeln um – mahnen aber zur Vorsicht.
Gelockerte Testregeln in Altenheimen: So setzen es Bochums Heime um
Zu ihnen zählt das Altenheim Buchen-Hof des Evangelischen Johanneswerks. „Uns genügt die Aussage des Besuchers, dass dieser zu Hause einen Corona-Schnelltest durchgeführt hat“, erläutert Claudia Schröder, Sprecherin des Heimträgers, der in NRW 36 Pflegeheime betreibt – neben dem Buchen-Hof in Altenbochum auch das Wichern-Haus in Hiltrop. „Auf Nachfrage ist das Testergebnis zu bestätigen, eine mündliche Versicherung ist hierbei ausreichend“, führt das Heim auf seiner Homepage aus.
„Es sei denn, wir haben den Verdacht, dass doch eine Infektion vorliegen könnte, dann machen wir lieber noch mal vor Ort in der Einrichtung einen Test“, sagt Schröder. Sicherheitshalber würde man dann auf den Test vor Ort bestehen. „Es wäre sehr fahrlässig, Besucher mit sichtbaren Symptomen hinein zu lassen – dafür sind die Menschen, die in unseren Häusern leben, zu gefährdet.“
Wer sich vor Ort testen möchte, kann dies montags, mittwochs, freitags und sonntags von 12 bis 14 Uhr und dienstags, donnerstags und samstags von 14 bis 18 Uhr tun, führt die Sprecherin aus. „In unseren Einrichtungen muss auch weiterhin FFP2-Maske getragen werden“, so Schröder. Der Impfstatus der Besucherinnen und Besucher spiele für den Zugang zum Heim keine Rolle.
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Bei „begründetem Zweifel“ wird vor Ort getestet
Ähnlich wird es auch in den städtischen Senioreneinrichtungen der SBO gehandhabt: Auch im Pflegeheim Haus am Beisenkamp in Wattenscheid sind die Angehörigen angehalten, sich vor ihrem Besuch zu Hause zu testen. Das kostenlose Testangebot vor Ort bleibe aber bestehen. „Wenn wir begründete Zweifel am negativen Corona-Test haben – wenn zum Beispiel jemand Erkältungssymptome hat – dann bitten wir die Person vor Ort zum Test“, sagt Pflegedienstleitung Aileen Wegner.
Im Martin-Luther-Haus beruft man sich auf das Hausrecht. „Wir testen genau so weiter wie vorher“, sagt Pflegedienstleitung Thomas Skamira. Das dürfen nach den neuen Regeln Heime nur, wenn es direkt auf dem Gelände der Einrichtung eine Teststation gibt, die zum Zeitpunkt des Besuchs geöffnet hat.
Laut Skamira würden sich die meisten Besucherinnen und Besuche ohnehin vor Ort auf freiwilliger Basis testen lassen. Viele Gesichter von Angehörigen kenne man außerdem und wisse um deren Vorsicht. „Wir wollen kein Risiko eingehen und uns nichts ins Haus holen“, erklärt Skamira. „Wir hatten – toi toi toi – schon seit ewigen Zeiten keinen positiven Bewohner mehr.“
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So wie im Martin-Luther-Haus der Diakonie gehe auch das „Nachbarhaus“ des gleichen Trägers, das Katharina-von-Bora-Haus vor. „Die Einrichtungen achten darauf und fragen nach“, erklärt Jens-Martin Gorny, Sprecher der Diakonie Ruhr, den Umgang mit den Selbsttests. Wenn im Zweifelsfall ein Angehöriger den Kontrolltest ablehne, könne auch der Zutritt verweigert werden.