Bochum. Wegen einer Eifersuchtsattacke mit einem Messer in Bochum ist eine Familienmutter zu Haft verurteilt worden. Es ging um „Hurenschnitte“.
Nach einer schweren Messerattacke auf eine Verwandte (20) hat das Landgericht Bochum am Dienstag eine Familienmutter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die 33-Jährige aus Brandenburg, Mutter dreier Kinder, war am Abend des 26. Juli auf einem Parkplatz an der Kreuzstraße am Bochumer Bermudadreieck mit einem Teppichmesser auf die junge Frau losgegangen. Sie dachte, dass diese eine Affäre mit ihrem Ehemann habe.
Mit dem Teppichmesser ins Gesicht geschnitten
Beide Frauen saßen – zusammen mit den Kindern – im Auto der 33-Jährigen und redeten zunächst nur. Dann ergriff sie ein Teppichmesser, das sie auf der Fahrt zu dem Treffpunkt auf einem Rastplatz gekauft hatte, und versetzte der 20-Jährigen auf dem Beifahrersitz mehrere Schnitte und Stiche im Gesicht. Das Opfer erlitt Verletzungen an den Schläfen, am Hinterkopf und am Unterarm.
Die geständige und reuige Angeklagte, die nach Roma-Recht verheiratet ist, sprach im Prozess von „Hurenschnitten“. Die Richterin fragte, woher dieser Begriff stamme. „Kultur“, antwortete die Angeklagte.
Täterin wurde auch zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
„Sowas kommt bei Roma und Sinti vor?“ - „Ja.“ Frauen untereinander würden so etwas machen. Hure sei jemand, der Ehebruch begehe. Offenbar war es aber wohl nur ein Flirt mit einem Kuss.
Die Angeklagte, seit der Tat in U-Haft, kam nach dem Urteil vorläufig frei. An das Opfer, das Todesangst gehabt hatte und bis heute unter den Folgen der Tat leidet, muss sie Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Auch Narben blieben zurück. Die Verteidigung wollte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.