Bochum. Eine verurteilte 30-Jährige, die in Bochum illegal Lippen aufgespritzt hat, steht wieder vor dem Landgericht. Die neue Anklage sorgt für Furore.

Ein weiteres Mal steht eine Bochumerin (30) wegen illegal durchgeführter Schönheitsbehandlungen vor dem Bochumer Landgericht. Die Angeklagte war bereits 2021 wegen Betrugs, gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Nun hat die Bochumer Staatsanwaltschaft 13 weitere Fälle angeklagt, bei denen die 30-Jährige ohne erforderliche Ausbildung Schönheitsbehandlungen mit Hyaluronsäure durchgeführt haben soll.

Lippen illegal aufgespritzt: Bochumerin steht erneut vor Landgericht

Die Angeklagte soll in den Jahren 2016 bis 2019 über Instagram Kundinnen geworben haben, die sich von ihr die Lippen oder die Nase unterspritzen ließen. Viele klagten nach der Behandlung über große Schmerzen und mussten sich in ärztliche Behandlung begeben – Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann schildert die Leiden von 13 Frauen, die für die Behandlung mit der Hyaluronsäure meist 300 Euro zahlten.

Nachdem die Bochumerin bereits 2019 vor dem Bochumer Landgericht verurteilt wurde, hob der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise auf. Mit ihrem neuen Urteil im Dezember 2021 verkürzten die Bochumer Richter die Strafe um zwei Monate.

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Dass nun weitere Fälle, die im ersten Prozess nicht mit angeklagt wurden, ein neues Verfahren nach sich ziehen, kritisiert Verteidigerin Arabella Pooth zum Prozessauftakt scharf: „Wir sollten hier nicht sitzen.“ Die 13 Fälle hätten bereits im vorherigen Prozess verhandelt werden können, sie seien von der Staatsanwaltschaft bewusst „zurück gehalten“ worden. Pooth – ebenso wie die beiden anderen Verteidiger – halte diese Vorgehensweise für „nicht richtig und rechtsstaatswidrig“.

Oberstaatsanwalt: Anklage sei „keine Überraschung“

Bachmann hält dagegen, die Staatsanwaltschaft habe die zweite Anklage frühzeitig angekündigt. „Das war keine Überraschung.“ Außerdem sei die Angeklagte auf mögliche Abreden zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung nicht eingegangen.

Auf Wunsch der Verteidiger unterbricht die Kammer die Verhandlung daraufhin für ein Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten. Daraufhin verkündet der Vorsitzende Richter Markus van den Hövel, die Kammer habe in Aussicht gestellt, bei einer Verurteilung wohl das Strafmaß zu erhöhen. Zu einer Verständigung der beiden Prozessparteien sei es nicht gekommen.

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Daraufhin räumt die Angeklagte die Taten vollumfänglich ein und versichert, der Beauty-Branche den Rücken gekehrt zu haben und seit 2020 erfolgreich als Disponentin in einem Speditionsunternehmen zu arbeiten. Dieser Tätigkeit gehe sie auch im Offenen Vollzug nach, den sie in Dortmund derzeit verbüßt. Der Prozess wird am 13. Dezember fortgesetzt.