Bochum-Langendreer. Auf einem evangelischen Friedhof in Bochum wurde eine Gruft eingeebnet – zu unrecht. Die Familie ist entsetzt. Das sagt die Gemeinde dazu.
Heinz und Gisela Werner wollten auf dem evangelischen Friedhof in Bochum-Langendreer (liegt zwischen der Disco Matrix und Waldorfschule) nur mal „nach dem Rechten sehen“ – und fielen aus allen Wolken. Denn die Familiengruft ist plötzlich verschwunden, einfach plattgemacht.
Bochum: Familiengruft ist plötzlich weg – Ehepaar entsetzt
Der Grabstein, die Hecke mit der kleinen Mauer und dem alten Tor, die Blumen, die beiden Rosenstöcke – alles weg. Stattdessen wurde neuer Rasen gesät. „Das geht doch nicht, der Pachtvertrag läuft doch noch bis 2026“, sagt Heinz Werner, dessen Eltern hier begraben liegen, und zeigt den Vertrag. Die Gemeinde hat schnell reagiert – und spricht von einem Fehler, den man außerordentlich bedaure.
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„Ich habe fast einen Herzinfarkt bekommen, als ich das hier gesehen habe“, sagt Heinz Werner. Am Montagnachmittag, 7. November, war er mit seiner Frau zur Gruft gegangen. „Und fürs Wochenende habe ich extra Gestecke bestellt.“ Doch plötzlich ist dort keine Grabstelle mehr, wo er diese ablegen kann...
Gruft eingeebnet: Gemeinde räumt Fehler ein
Am Dienstagmorgen treffen die Werners auf Horst Haase, den stellvertretenden Friedhofsverwalter. Dieser kennt die Gruft genau. Er habe aber nur die Abräumliste, die er am 30. September von der Verwaltung bekommen hatte, abgearbeitet. Und darauf habe der Auftrag gestanden, auch das Feld 40 mit den Grabstätten Horstmann und Horstmann-Werner einzuebnen. Immerhin: Mit den dort Beerdigten ist nichts weiter passiert, "nur" die Oberfläche wurde geräumt.
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Bei den Werners ist die Aufregung dennoch groß. „Das kann ich nicht hinnehmen, das bin ich schon meinen Eltern schuldig“, sagt Heinz Werner. Seine Frau denkt noch einen Schritt weiter: „Was, wenn jetzt einer von uns beiden sterben sollten? Wo werden wir dann beerdigt?“ Das Ehepaar erwartet, dass die Gruft umgehend wieder hergestellt wird. Kleiner Lichtblick: Auf dem nahe gelegenen Schuttabladeplatz haben sie die Betonpfosten des Tores entdeckt. Dort dürfte sich auch der Grabstein wiederfinden lassen, ist Horst Haase sicher.
Auch zu dem zuständigen Pfarrer Jörn-Martin Höner haben die Werners Kontakt aufgenommen. „In der Tat ist hier ein Fehler passiert, für den wir uns in aller Form entschuldigen und für den wir selbstverständlich Verantwortung übernehmen“, räumt dieser ein. Die Kirchengemeinde Langendreer führe stetig Tätigkeiten zur Pflege des Friedhofes durch, um diesen ordentlich und ansprechend zu gestalten. Dazu gehöre auch die Einebnung von Grabstätten nach den vorgesehenen Ruhezeiten.
Ein ähnlicher Fall vor zehn Jahren
Auf dem evangelischen Friedhof an der Hauptstraße in Langendreer ist es nach Angaben der Gemeinde schon einmal vor zehn Jahren passiert, dass eine Grabstätte irrtümlich eingeebnet wurde.
„Bei Unstimmigkeiten oder Gesprächsbedarf bitten wir alle darum, sich innerhalb der Sprechzeiten an die Friedhofsverwaltung zu wenden“, sagt Pfarrer Jörn-Martin Höner: Hauptstraße 229, Tel. 0234 28 69 38, montags, mittwochs, freitags von 9 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr.
„In diesem Fall ist es dabei zu einem Irrtum gekommen: Die betroffene Grabstätte ist eine von zwei sogenannten dreistelligen Grabstätten auf dem Feld 40 – beide Grabstätten haben denselben Namen. Die andere Grabstätte sollte nun abgeräumt werden, sie ist aber wohl bereits in der Vergangenheit schon entfernt worden und wurde irrtümlich noch im Verzeichnis geführt“, erklärt Höner. Die Friedhofsgärtner, die den Auftrag ausführten, hätten daher „einen Fehler gemacht, als sie versehentlich die noch vorhandene Grabstätte der Familie Werner eingeebnet haben“.
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„Wir bedauern diesen Fehler außerordentlich“, versichert Jörn-Martin Höner. In einem persönlichen Gespräch habe man dem Ehepaar Werner bereits zugesichert, dass die Gärtner unmittelbar mit der Wiederherstellung der Grabstätte beginnen würden. Dies werde vermutlich zwei bis drei Tage in Anspruch nehmen. Dazu gehöre auch die Neubepflanzung des Grabes in Abstimmung mit der Familie.