Bochum. Vergewaltigung und sexuelle Belästigung wurden zwei Bochumer (19, 21) vorgeworfen. Nun sprach die Jugendkammer des Landgerichts die beiden frei.

Der Kampf des Staatsanwalts „gegen Windmühlen“ ist letztlich ohne Erfolg geblieben: Die Jugendkammer des Bochumer Landgerichts hat am Montag zwei junge Männer freigesprochen. Den zur Tatzeit 19- und 21-jährigen Bochumern war gemeinschaftliche Vergewaltigung beziehungsweise sexuelle Belästigung einer damals 22-jährigen Frau vorgeworfen worden. Im Prozess schwiegen sie.

Freispruch vor dem Landgericht Bochum für zwei junge Männer

Zu der angeklagten Tat solle es in einer Nacht im Januar 2021 gekommen sein, als die beiden Angeklagten, das Opfer sowie weitere Freunde auf einem Schulhof in Werne gemeinsam Trinkspiele spielten. Dort habe die junge Frau in einem Auto zunächst einvernehmlich mit dem 21-Jährigen geküsst – sei dann aber von dem Angeklagten zu sexuellen Handlungen genötigt worden.

Dann fuhren die beiden Bochumer mit der jungen Frau – allesamt stark alkoholisiert – in die Wohnung, in der der 19-Jährige mit seinen Eltern lebte. Einer der Angeklagten habe laut Anklage gesagt, sie sei „heute ihre Hure und Nutte“. Vor Ort sollen die beiden die Frau schwer sexuell genötigt und dann alle in einem Bett geschlafen haben. Zu einer Vergewaltigung durch den 21-Jährigen sei dann am nächsten Morgen gekommen. Teils widersprüchliche Angaben der 22-Jährigen, die im Prozess als Zeugin auftrat, sorgten bei den Prozess-Teilnehmenden für Unverständnis.

Die Lebenssituation des jüngeren der beiden Angeklagten wurde am letzten Verhandlungstag noch mal von einer Jugendhilfe-Mitarbeiterin umrissen: ein geschlossenes Familiensystem, ein geringes Selbstwertgefühl, Mobbing durch Übergewicht, Imponiergehabe. Der Angeklagte könne zwar Recht von Unrecht unterscheiden, eine Entwicklungsstörung könne aber nicht ausgeschlossen werden.

„Ich weiß, ich kämpfe hier gegen Windmühlen.“

Sein Schlussplädoyer begann Oberstaatsanwalt Paul Jansen mit den Worten: „Ich weiß, ich kämpfe hier gegen Windmühlen.“ Er ließ den ersten und letzten Teil der Tatvorwürfe – die Vorkommnisse im Auto sowie die Vergewaltigung am nächsten Morgen – außen vor, die Angaben der Zeugin dazu seien nicht ausreichend nachvollziehbar. Was die sexuelle Belästigung der 22-Jährigen anbelangt, führte der Staatsanwalt aus: „Ein generelles Einverständnis der Zeugin gab es hier nicht.“ Sie habe immer wieder die Hände der beiden Männer weggedrückt – ein Gutachten hatte zudem DNA-Spuren beider Angeklagter an ihrem Slip belegt. Jansen hatte für den älteren der beiden Angeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten – auf Bewährung ausgesetzt – gefordert. Der jüngere Angeklagte solle eine Woche Dauerarrest bekommen.

Die beiden Anwälte der Angeklagten stellten in ihren Plädoyers die Glaubwürdigkeit der jungen Frau in Frage und forderten den Freispruch für ihre Mandanten (heute 21 und 23) – und die Jugendkammer gab ihnen nach einstündiger interner Besprechung recht. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Zeugin bewusst die Unwahrheit gesagt hat“, so der vorsitzende Richter Nils Feldhaus. Letztlich habe es aber „deutliche Widersprüche“ in ihren Aussagen gegeben. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, steht noch nicht fest.