Bochum. Nach einem tödlichem Unfall mit Unfallflucht in der Bochumer Innenstadt bekam ein Autofahrer eine Bewährungsstrafe. Er saß fünf Monate in U-Haft.
Ein Autofahrer, der eine Fußgängerin (58) tödlich verletzt, keinen Arzt gerufen hat und danach tagelang auf der Flucht war, ist am Freitag nach fünfmonatiger U-Haft wieder auf freien Fuß gekommen. Das Schöffengericht Bochum verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht zu einer Bewährungsstrafe.
„Es tut mir leid“, sagte der 53-jährige Angeklagte. „Ich wünsche, ich könnte alles zurückdrehen. Ich weiß nicht, wie ich sie übersehen konnte.“
Fußgängerin mit Hund beim Abbiegen übersehen
Am 29. April kurz vor 23 Uhr befuhr der arbeitslose Bochumer mit einem Opel Vectra Kombi den Westring in Richtung Alleestraße. Beim Einbiegen nach rechts in die Gußstahlstraße übersah er eine Fußgängerin, die mit ihrem angeleinten Hund auf dem Gehweg des Westrings ebenfalls in Richtung Alleestraße unterwegs war. Die 58-Jährige wurde erfasst und zu Boden geschleudert. Beim Aufprall erlitt sie ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung. Am Tag darauf starb sie im Krankenhaus an den Verletzungen.
Der Hund geriet unter das Auto, wurde aber nicht überrollt und nur leicht verletzt. Der Fahrer war nur mit zehn km/h unterwegs, nachdem er zuvor zwei weitere Fußgänger, die in entgegengesetzter Richtung liefen, vorbeigelassen hatte.
Nach dem Aufprall stieg der Autofahrer aus Bochum aus, fuhr dann aber ohne sich zu kümmern weiter
Sofort nach dem Aufprall hielt der Mann an und ging zu der reglos auf der Fahrbahn liegenden Frau. Seiner Aussage zufolge beugte er sich zu ihr hinunter: „Tut mir leid, was passiert ist.“ Die Frau habe erwidert: „Alles okay, ist nicht schlimm.“
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Bewiesen ist das aber nicht. Das Gericht hörte keine Zeugen, obwohl es die gibt. Laut Anklage hatten sie ihn aufgefordert, die Polizei zu rufen. Doch der Fahrer stieg wieder in sein Auto ein und verschwand. Erst am 10. Mai wurde er in einer Wohnung in Wattenscheid von einem Einsatztrupp der Polizei festgenommen.
Der Angeklagte sagte, dass er damals nach dem Unfall in „Panik“ geraten und sein Blutdruck in die Höhe geschossen sei. „Ich hatte Angst gekriegt, als ich Blut gesehen habe bei der Frau auf der Stirn.“
Angeklagter wurde schon mehrfach verurteilt
Wegen diverser Delikte außerhalb des Straßenverkehrs war der Angeklagte schon viermal zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Es ging um Insolvenzverschleppung, Betrug, Erwerb von Drogen und Unterschlagung.
Das Urteil nahm er an.
Die Richterin sprach von einem „Augenblicksversagen“ und einem „tragischen Unfall, der passieren kann“. Die Unfallflucht, die strafrechtlich schwerer wog als der Unfall selbst, sei eine Kurzschlussreaktion gewesen.
Bochumer Staatsanwältin: „Das hätte jedem hier im Saal passieren können“
Warum er sich allerdings elf Tage lang versteckt hatte, wurde weder von der Richterin noch der Staatsanwältin gefragt. Auch der Unterschlupf selbst war kein Thema. Die Staatsanwältin sagte zu dem Unfall: „Das hätte jedem hier im Saal passieren können.“
Sie forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung und 300 Sozialstunden. Das Gericht verhängte ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden. Seinen Führerschein bekommt er frühstens in zwei Jahren zurück.