Bochum. Der Tod eines einjährigen Jungen in einer Bochumer Kita beschäftigt weiter die Justiz. Nun lässt sie ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellen.

Nach dem Tod eines einjährigen Jungen in einer Kita in Bochum-Hofstede wird die Staatsanwaltschaft jetzt ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellen lassen. Denn noch immer ist der Fall nicht restlos aufgeklärt.

Das Kleinkind hatte am 21. Juni während des Mittagsschlafes in der Kita an der Bergmannstraße erhebliche Atemnot erlitten. Das Personal leitete sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und rief den Rettungsdienst. Aber der Junge starb am 24. Juni trotz intensiver medizinischer Betreuung in einem Krankenhaus. Eine Obduktion am 30. Juni ergab, dass der Junge an Speiseresten erstickt war.

Bisher gibt es keine „Anhaltspunkte“ für ein Verschulden des Bochumer Kita-Personals

Nach bisherigem Stand der polizeilichen Ermittlungen gibt es „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass Beschäftigte der Kita am Tod des Kleinkindes eine Schuld oder Mitschuld gehabt haben könnten. Dies erklärte Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann am Freitag (9. September) auf Anfrage der WAZ. Trotzdem soll jetzt noch ein Gutachten der Rechtsmedizin bei Beantwortung der Frage helfen, ob der Tod des Jungen nicht doch hätte verhindert werden können. Einzelheiten sind zu persönlich, um sie hier zu nennen.

Erst nachdem das Gutachten vorliegt, entscheidet Bachmann, ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet oder nicht.