Bochum. Seit dem 1. Juli hat Majid Noori (24) aus Bochum einen gültigen Arbeitsvertrag. Doch anfangen durfte er bisher nicht – aus diesem Grund.

Majid Noori lebt seit 2015 in Bochum, ist damals aus Afghanistan geflohen. In den vergangenen Jahren hat der 24-Jährige eine dreijährige Ausbildung zum Pflegefachmann gemacht, danach bereits in dem Beruf gearbeitet. Seit 1. Juli läuft sein Arbeitsvertrag mit dem Universitätsklinikum Bergmannsheil, er könnte eigentlich schon seit über zwei Wochen in seinem neuen Job tätig sein. Das Problem: Es haperte an der Zustimmung der Arbeitsagentur.

Bochumer findet in kurzer Zeit neuen Job – darf aber nicht arbeiten

Auch interessant

„Ich möchte so schnell wie möglich anfangen, zu arbeiten“, sagt Noori, der in Wiemelhausen lebt, im Gespräch mit der WAZ. Bis zum 30. Juni stand der Bochumer bei einem anderen Arbeitgeber unter Vertrag. „Hier wurde ihm trotz hervorragender Noten und Arbeitszeugnis in der Probezeit gekündigt“, sagt Edgar Zimmermann. Er betreut ehrenamtlich Flüchtlinge, kennt Noori seit sieben Jahren.

Dass dem 24-Jährigen in der Probezeit gekündigt wird, ist für ihn kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Innerhalb kürzester Zeit findet er einen neuen Job, unterschreibt Ende Juni einen Arbeitsvertrag beim Bergmannsheil. Beide Seiten gehen davon aus, dass Noori direkt zu Monatsbeginn starten kann, sagt er: „Das Krankenhaus braucht dringend Personal. (...) Ich möchte Zeiten der Arbeitslosigkeit möglichst vermeiden oder so kurz wie möglich halten.“

Edgar Zimmermann betreut ehrenamtlich seit 2015 Flüchtlinge, die nach Bochum gekommen sind. Majid Noori kennt er bereits seit sieben Jahren.
Edgar Zimmermann betreut ehrenamtlich seit 2015 Flüchtlinge, die nach Bochum gekommen sind. Majid Noori kennt er bereits seit sieben Jahren. © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

Allerdings: Ganz so einfach ist das nicht möglich. Noori hat zwar einen gültigen Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis, doch er ist nicht eingebürgert. Damit er arbeiten darf, muss die Agentur für Arbeit den Vertrag prüfen und genehmigen. „Eigentlich reine Formsache, so man denn gewillt ist, dieses zeitnah zu erledigen“, meint Zimmermann – schließlich habe sein Schützling zuvor in derselben Berufssparte gearbeitet, die Bezahlung sei analog zu der im letzten Arbeitsvertrag. Doch bisher fehlt die Genehmigung.

Zeitverzögerung, weil verschiedene Institutionen im Spiel sind

„Häufig – wie in diesem Fall auch – sind (...) andere Institutionen mit im Spiel, die wir nicht beeinflussen können“, nennt Anja Greiter, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit in Bochum, den Grund für die Verzögerungen.

Zum Ablauf: In der Regel wendet sich der neue Arbeitgeber sich mit dem Vertrag an die Ausländerbehörde, die die Unterlagen prüft. Von der Ausländerbehörde werden sie an die sogenannte Arbeitsmarktzulassung geschickt.

Vorwurf- „Die meisten Fehler passieren im Jobcenter Bochum“„Um die Zulassung zum Arbeitsmarkt kümmern sich bundesweit fachlich spezialisierte Teams. Jede Agentur für Arbeit ist einem dieser Teams zugeordnet“, heißt es auf der Homepage der Arbeitsagentur. Für Bochum ist Duisburg zuständig. „Von dort werden Anfragen an die jeweiligen Arbeitsagenturen weitergeleitet“, so Greiter. Aus den verschiedenen Städten geht der Bescheid dann wieder zurück nach Duisburg, die Arbeitsmarktzulassung informiert wiederum die Ausländerbehörde.

Majid Noori habe der Arbeitsagentur am 30. Juni mitgeteilt, dass er ab dem 1. Juli den neuen Arbeitsvertrag hat. Greiter: „Am 5. Juli ging die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis dazu vom Kunden bei uns ein.“ Die Arbeitsagentur in Bochum habe die Unterlagen dann am vergangenen Donnerstag (14. Juli) bekommen und noch am selben Tag bearbeitet.

„Ich möchte Arbeitslosigkeit möglichst vermeiden“

„Von unserer Seite steht der Arbeitsaufnahme nichts mehr im Wege“, so die Sprecherin der Arbeitsagentur in Bochum. „Wir haben den gesamten Prozess der Genehmigung bereits im Sinne des Kunden Noori beschleunigt. Ist das möglich, tun wir dies immer.“ Doch das Prozedere ist damit ja noch nicht abgeschlossen.

„Die Weiterleitung/Bearbeitung der Anfrage kann unter Berücksichtigung alle Institutionen sechs bis acht Wochen dauern“, erklärt Geiter. Die Bearbeitungszeit bei der Agentur für Arbeit in Bochum liege jedoch bei maximal 48 Stunden.

Am späten Freitagnachmittag (15. Juli) erhalten Majid Noori und Edgar Zimmermann dann einen Anruf von der Ausländerbehörde in Bochum. Sie teilt mit, dass der 24-Jährige nun arbeiten dürfe. Jetzt wartet er auf die schriftliche Zustimmung. Direkt am Montagmorgen will Majid Noori zudem im Bergmannsheil anrufen – in der Hoffnung, diese Woche endlich seinen neuen Job zu beginnen.