Bochum. Mit Pistole und Machete soll ein 30-Jähriger einen Mann (21) im Weitmarer Holz in Bochum überfallen haben. Er sieht sich als Justizopfer.
Im Weitmarer Holz in Bochum-Weitmar soll sich ein bewaffneter Raubüberfall mit einer Machete und einer Pistole ereignet haben. Der mutmaßliche Täter (30) steht seit Montag vor dem Landgericht. Er sagt, dass er selber ausgeraubt worden sei. „Das ist eine total abenteuerliche Geschichte“, sagte Richterin Susanne Schön-Winkler zum Angeklagten.
Laut Anklage ereignete sich das Verbrechen am 13. September 2021 in einem Waldstück an der Blankensteiner Straße. Der Angeklagte soll einem Bekannten (21) 200 Tabletten Rivotril-Tabletten, ein verschreibungspflichtiges Beruhigungsmittel, für 50 Euro verkauft haben. Die Tabletten besaß er, weil er drogenabhängig war und der Entzug mit Hilfe anderer Wirkstoffe erleichtert wurde.
Laut Anklage soll der Angeklagte aus Bochum 350 Euro und eine EC-Karte geraubt haben
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Begleitet wurde der Angeklagte von einem weiteren Mann, angeblich sein Nachbar. Als der Käufer die 50 Euro übergeben habe, sei dieser angegriffen, mit Pfefferspray besprüht, mit einer grauen Pistole und einer Machete am Hals bedroht und durchsucht worden. Mit 350 Euro in bar und seiner EC-Karte seien die Täter geflüchtet.
Der Nachbar steht jetzt nicht vor Gericht, weil der Angeklagte dessen Namen erst im Prozess verriet. Er dürfte aber zeitnah von der Polizei kontaktiert werden.
Sprachnachrichten in abgründigem Gossenjargon
Der Angeklagte ist vorbestraft. Wegen einer Bedrohung mit einem Messer am Schauspielhaus. Er sei aber unschuldig verurteilt worden, meinte er. Auch jetzt sieht er sich wieder als Justizopfer: Das Tablettengeschäft bestätigt er, aber nicht er habe den 21-Jährigen überfallen, sondern umgekehrt habe dieser ihm nach der Übergabe der 50 Euro seinen Rucksack und seine Geldbörse entrissen.
Der 21-Jährige verweigerte vor Gericht die Aussage, weil wegen des Tablettenankaufs auch gegen ihn ermittelt wird. Der Angeklagte hatte ihm nach der Tat per Handy Sprachnachrichten zugeschickt – in einem abgründigen Gossenjargon. Angezeigt hatte er den 21-Jährigen damals übrigens nicht.
Mindeststrafe für schweren Raub: fünf Jahre Haft. Der Prozess wird fortgesetzt.