Bochum. Die Aktivisten für einen Radentscheid in Bochum geben nicht auf. Jetzt haben sie vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht..
Gegen die Entscheidung der Stadt Bochum, den Radentscheid, der von 17.000 Unterschriften unterstützt worden war, nicht zuzulassen, hat die Bochumer „Initiative für einen Radentscheid“ jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.
Radentscheid Bochum: Aktivisten akzeptieren Entscheidung der Stadt nicht
In einer Erklärung von Montag, 2. Mai, heißt es dazu: „Wir akzeptieren die Entscheidung der Stadt Bochum nicht und zweifeln die Rechtsauffassung an, auf die die Stadt sich stützt.“, sagt Birgit Isfort, Sprecherin des Radentscheids. „Eigentlich sollte die soziale und ökologische Verkehrswende in Bochum durch den Radentscheid einen großen Anschub bekommen.“
Ehemaliger Verwaltungsrichter hatte keine Bedenken
Albert Lohmann, ehemaliger Vorsitzender Richter der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unterstütze die Aktivisten. Als Bochumer Bürger habe er hinsichtlich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „überhaupt keine Bedenken“ gehabt. Außerdem komme überregionale Rückendeckung vom bundesweit engagierten Verein „Changing Cities“, der den Radentscheid in Bochum von Anfang an mit gefordert hatte. Christoph Bast vom Radentscheid hebt hervor, dass der Vorwurf der Stadt, das Bürgerbegehren wegen des Verstoßes gegen das Kopplungsverbot nicht zuzulassen, nicht haltbar sei: „Sehr wohl besteht ein Sachzusammenhang, dazu hatten wir uns schon im Vorfeld anwaltlich beraten lassen.“
Bogumil: Fragestellung des Bürgerbegehrens war zu komplex
Der Verwaltungsexperte und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität, Jörg Bogumil, sieht das anders: „Das Problem ist, dass ein Bürgerbegehren eindeutig mit Ja oder nein beantwortet werden muss. Die Fragestellung dieses Bürgerbegehrens war dafür eindeutig zu komplex und zum Teil zu unbestimmt. Die eigentliche Frage ‘Soll die Stadt Bochum die folgenden sieben verkehrspolitischen Ziele in den nächsten neun Jahren umsetzen?’ wird durch sieben Punkte mit Begründung konkretisiert und verkoppelt leider inhaltlich verschiedene nicht immer im Zusammenhang miteinander stehende Fragestellungen.“