Bochum. Noch ist das Gesetz über Leistungen für Ukraine-Geflüchtete im Parlament. Das Jobcenter Bochum rät Betroffenen, jetzt schon Anträge zu stellen.

Geflüchtete aus der Ukraine können von sofort an beim Jobcenter Bochum einen Antrag auf Leistungen ab dem 1. Juni 2022 stellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen erwerbsfähig und nach dem 1. August 1956 geboren sind. Außerdem müssen sie bereits eine so genannte Fiktionsbescheinigung oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten haben.

Jobcenter rät: Anträge rechtzeitig stellen

Gemeinsam mit der Stadt Bochum hat das Jobcenter allen bereits in Bochum gemeldeten Ukrainerinnen und Ukrainern einen entsprechenden Kurzfragebogen zugeschickt. Parallel sind alle notwendigen Unterlagen inklusive Übersetzungshilfen auf der Homepage des Jobcenter (www.jobcenter-bochum.de) abrufbar.

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„Das Gesetz liegt gerade im Parlament und je schneller die Menschen ihren Antrag stellen, desto eher können wir die Anträge bearbeiten und dann auch rechtzeitig zum 1. Juni Leistungen bewilligen. Da zählt jeder Tag!“ sagt Roland Bröge, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenter Bochum.

Die Anträge könne per Email, per Post, über den Hausbriefkasten sowie persönlich im „Integration Point“ an der Philippstraße 3 eingereicht werden.