Bochum. Telecom oder Telekom? Die Verbraucherberatung in Bochum warnt vor Werbebriefen für Telefontarife. Hier geht’s zum Musterbrief für einen Widerruf.
Die Verbraucherberatung in Bochum warnt vor Angeboten des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH (Düsseldorf). Viele Empfänger verwechselten die Schreiben mit denen der Deutschen Telekom.
Seit Jahresbeginn häuften sich die Fragen und Beschwerden, berichtet die Beratungsstelle. Persönlich adressierte Schreiben, die auch die Telefonnummer der Empfänger enthalten, bewerben laut Verbraucherzentrale einen Telefontarif.
Verbraucherberatung: Widerruf ist 14 Tage lang möglich
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„Viele Verbraucher halten die Werbebriefe der 1N Telecom GmbH für Post der Deutschen Telekom und gehen davon aus, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren Telefontarif zu wechseln“, erläutert Leiterin Andrea Thume. „Stattdessen schließen sie jedoch einen neuen Vertrag ab und kündigen ihren Tarif bei der Deutschen Telekom.“
Wenn der Irrtum erkannt wurde, wollen viele Betroffene den Vertrag widerrufen, so Thume. Sie rät: „Wer ein Angebotsschreiben per Post erhält und unterschrieben zurückschickt, kann den Vertrag noch 14 Tage lang widerrufen.“ Dafür könne ein Formular genutzt werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt zudem einen Musterbrief zur Verfügung.
Bei Mitnahme der Rufnummer droht Schadensersatz
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Wer einen Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer erteilt hat, kann ihn nur beim vorherigen Anbieter rückgängig machen. Dafür muss der Vertrag mit dem neuen Anbieter wirksam widerrufen worden sein. Sonst drohe Schadensersatz.
Wer die Widerrufsfrist verpasst hat, sollte schon jetzt eine Kündigung an das Unternehmen schicken. Die Mindestvertragszeit beträgt laut Verbraucherberatung meistens zwei Jahre.