Bochum. Weil ein Bochumer (10) keinen PCR-Test machen konnte, gilt er trotz positivem Bürgertest nicht als genesen. Das verärgert seine Familie.

Wer Corona hat und sich deshalb in Quarantäne begeben muss, dem reicht als offizieller Nachweis ein positiver Bürgertest. Der kann zum Beispiel dem Arbeitgeber oder der Schule vorgelegt werden. Offiziell als genesen gilt allerdings weiterhin nur, wer einen positiven PCR-Test vorweisen kann, der älter als 28 Tage ist. Zumindest bisher. Das – und Fehlinformationen vom Land, die auch auf der Homepage der Stadt Bochum geteilt wurden – sorgen für Verärgerung bei Familie Büsing aus Altenbochum.

Bochumer Familie vertraut Gleichsetzung von Bürgertest und PCR-Test – vergeblich

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„Mein Sohn (10) ist im November kurz vor der Impfstofffreigabe für diese Altersgruppe an Corona erkrankt. Die Genesenenbescheinigung verfiel nach drei Monaten am 9. Februar“, erklärt Vater Leander Büsing unserer Redaktion. Kurz zuvor hat sich der Sohn erneut mit Corona angesteckt. „Da zu dieser Zeit eine Priorisierung der PCR-Tests vorgenommen wurde, haben wir auf die bis dahin sehr verlässlichen Informationen der Stadt und damit auf die ,Gleichsetzung’ von PCR- und Bürgertest vertraut“, so Büsing weiter.

Eine Genesenbescheinigung erhält der Zehnjährige mit dem positiven Bürgertestbefund nun aber nicht. „Damit besitzt unser Sohn aktuell – zweimaliger Genesung zum trotz – keinen Genesenenstatus mehr“, so der Vater. „Unser Groll sitzt tief“, erklärt er.

Nur positiver PCR-Test beweist Genesung nach Corona

„Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann“, teilt die Landesregierung dazu auf ihrer Homepage mit. Belegen kann man Letztere mit dem Nachweis eines positiven Testergebnisses, das mindestens 28 und maximal 70 Tage zurückliegt. Das Problem: Es zählt nur das Ergebnis eines PCR-Tests.

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Zwar besteht nach einem positiven Bürger- oder Selbsttest weiterhin Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest. Das ist der derzeit geltenden Corona-Testverordnung zu entnehmen, die am 12. Februar in Kraft getreten ist. Davor wurde allerdings wegen knapper Laborkapazitäten in der Bund-Länder-Runde beschlossen, dass nur bestimmte Personengruppen einen PCR-Test erhalten.

Falschinformationen vom Land NRW

Genau zu dem Zeitpunkt, als der Sohn von Leander Büsing zum zweiten Mal an Corona erkrankte. „Die Information, dass man keinen PCR-Test benötigt, war eine Falsch-Information, die kam vom Land“, erklärt Stadtsprecher Peter van Dyk auf Anfrage. Er kann es nicht ausschließen, dass diese Information auch auf der Seite der Stadt zu lesen war.

Unsere Redaktion hat aus diesem Grund auch bei den Gesundheitsministerien von Land und Bund angefragt – allerdings vorerst keine Antwort erhalten. Die EU-Kommission kündigte Anfang der Woche an, dass künftig doch ein positiver Schnelltest für den EU-Genesenen-Nachweis reicht. Mitgliedsstaaten können diesen ausstellen, sobald sie bereit dazu sind. Dass das auch nachträglich gelten könnte, sorgt für etwas Optimismus bei Familie Büsing.