Bochum. Erneut wird der Hauptbahnhof Bochum zur „Waffenverbotszone“. Wer etwa mit einem Messer erwischt wird, kann Ärger mit der Bundespolizei bekommen.

Zum wiederholten Male erklärt die Bundespolizei den Bochumer Hauptbahnhof zur „Waffenverbotszone“. In den Zeit zwischen dem 16. und 21. Februar (Mittag bis Montagfrüh), jeweils zwischen 14 und 6 Uhr, ist das Tragen aller gefährlichen Gegenstände, vor allem Messer, verboten.

Wird jemand damit erwischt und kann dafür keine rechtfertigende Erklärung liefen, droht ihm ein Zwangsgeld bis zu 200 Euro oder ein Platzverweis. Das liegt aber im Ermessen der Einsatzkräfte: Ein Bodenverleger, der auf dem Weg von der Arbeit nach Hause mit einem Teppichmesser angetroffen wird, braucht wohl nichts zu befürchten.

Auch vorher schon wurden in Bochum Waffenverbotszone eingerichtet

Zuletzt wurde im vorigen Oktober eine Waffenverbotszone im Hbf. Bochum eingerichtet. Trotz der Corona-Maßnahmen und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen sowie Schließungen von Diskos und Nachtclubs verzeichnete die Bundespolizei in den Bahnhöfen keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte, bei denen gefährliche Gegenstände eine Rolle spielten, hieß es.

Damals gab es eine niedrige zweistellige Anzahl an Verstößen. Sichergestellt wurden zum Beispiel ein Teleskopschlagstock, ein Einhandmesser (die Klinge ist mit nur einer Hand zu öffnen), ein Multifunktionswerkzeug mit Messer und Schraubendreher und ein Baseballschläger. (B.Ki.)