Bochum. In Bus und Bahn gilt seit Mittwoch (24. November) die 3G-Regelung. Die Bogestra teilt mit, worauf Bochumerinnen und Bochumer nun achten müssen.

Als eine Maßnahme zur weiteren Eindämmung der Corona-Infektionskrankheit gelten seit Mittwoch, 24. November, in Bussen und Bahnen zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regeln. Darauf weist die Bogestra hin.

Demnach müssen alle Fahrgäste ab sofort entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie Bus und Bahn der Unternehmen nutzen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren – sie benötigen also weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

3G in Bus und Bahn: Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld zahlen

Fahrgäste brauchen neben dem Fahrschein, der Maske und den Corona-Nachweisen auch ein Lichtbildausweis. Er soll primär zum Abgleich der Daten auf den Corona-Dokumenten gelten. „Kontrollen sind jedoch in einem offenen System wie dem ÖPNV aufgrund der Vielzahl an Haltestellen und dem häufigen Fahrgastwechsel kaum flächendeckend zu realisieren, daher wird die Bogestra unter anderem auch gemeinsam mit Partnern wie den Ordnungsbehörden ab sofort ,stichprobenartig’, aber regelmäßig Kontrollen durchführen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Kunden, die gegen die 3G-Regeln verstoßen, müssen das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen und sie erwartet ebenso ein Bußgeld.