Bochum. Eine Ladendiebin (59) ist in Bochum zum wiederholten Male verurteilt worden. Ein schwerer ausländerfeindlicher Ausfall blieb völlig ungesühnt.

Zum siebten Mal ist am Mittwoch eine Ladendiebin vor dem Amtsgericht Bochum verurteilt worden. Sie hatte in einem großen Supermarkt in Bochum-Hofstede Tabak im Wert von 24 Euro gestohlen.

Den Ladendetektiv (39) hatte sie laut Anklage ganz massiv ausländerfeindlich beleidigt; was dieser im Zeugenstand auch deutlich bestätigte. Dafür wurde die Frau aber weder im Urteil noch an anderer Stelle in der Verhandlung zur Rede gestellt oder gar zur Rechenschaft gezogen.

„Wenn man in Not ist, macht man Sachen, die man gar nicht möchte“

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Die 59-jährige Angeklagte aus Bochum ist sechsmal vorbestraft (Diebstähle, aber auch Betrug und Beleidigung). Am 10. Mai dieses Jahres wurde sie wieder rückfällig Sie habe kein Geld gehabt, könne aber das Rauchen nicht sein lassen. Sie habe aber eigentlich nicht stehlen wollen. „Wenn man in Not ist, macht man Sachen, die man gar nicht möchte“, sagte sie.

Sie ist intelligenzgemindert, steht unter Betreuung und lebt von Grundsicherung und 200 Euro „Taschengeld“.

Der Detektiv hatte beobachtet, wie sie einen großen Tabakbeutel heimlich geöffnet und den Inhalt in ihre Tasche gesteckt hatte. An der Kasse stellte der Mann sie zur Rede, brachte sie mit einer Kollegin in einen Raum und rief die Polizei, weil sie aggressiv war und nicht ihren Ausweis zeigen wollte. In dem Raum habe er ihr mit Totschlagen gedroht, behauptet die Angeklagte. Diesen Vorwurf nahm das Gericht aber wohl nicht ernst, jedenfalls war das kein Thema im Prozess. Ohnehin erhob die Frau ständig sehr schwere Vorwürfe gegen viele Menschen – unabhängig von dem Diebstahl.

Amtsgericht Bochum schließt Verminderung der Schuldfähigkeit nicht aus

Die Staatsanwaltschaft wollte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Das Gericht verhängte 60 Tagessätze zu je 8 Euro (480 Euro). Für das mildere Strafmaß bedankte sich die Diebin prompt. Eine verminderte Schuldfähigkeit schloss das Gericht nicht aus.