Bochum. Einen massiven Besucherrückgang verzeichnet der Bochumer Weihnachtsmarkt. Aus der Politik gibt es einen Verstoß, Händlern entgegenzukommen.
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Der Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt leidet unter einem massiven Besucherrückgang. „Die Zahlen sind unter dem Eindruck von Corona und des schlechten Wetters nicht mit denen von 2019 zu vergleichen“, konstatiert die Bochum Marketing GmbH als Veranstalter. In der Politik werden Forderungen nach einem Verzicht auf die Standgebühren laut.
Umsatzrückgänge bis zu 80 Prozent hatten Schausteller in der vergangenen Woche gegenüber der WAZ beklagt. Am Wochenende wurde es nicht besser: Selbst am sonst so besucherstarken Samstagabend und Sonntag hielt sich der Zustrom in überschaubaren Grenzen – auch wenn BO-Marketing genau das auch als Vorteil anführt. „Etliche Betreiber berichten von Stimmen vieler Kunden, die sich gerade deshalb wohlfühlen, da es kein Gedränge und keine Schlangen an den Ständen gibt“, sagt Prokurist Thomas Weckermann. Zuletzt hatte die Stadt gelobt, dass die 2G-Regel vor den eingezäunten Glühweinständen bei Kontrollen bisher ausnahmslos befolgt wurde.
Partei und Stadtgestalter fordern Erlass der Standgebühren
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Die Ratsfraktion der „Partei“ und „Stadtgestalter“ fordern gleichwohl ein Einlenken. Für den Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch (8.) kündigt sie einen Dringlichkeitsantrag an. Ziel: Den Schaustellern sollen die Standgebühren ganz oder teilweise erlassen werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Weihnachtsmarkt schon in den nächsten Tagen abgebrochen werden muss oder Händler und Gastronomen aufgeben und zukünftig nicht mehr bereit sind, auf den Weihnachtsmarkt zu kommen, warnt Fraktionsvorsitzender Nils-Frederick Brandt.
Sowohl die Stadt als auch BO-Marketing sehen die Politik am Zug. „Wir verstehen die Sorgen unserer Vertragspartner“, betont Thomas Weckermann. Immerhin sei man auch als Veranstalter aufgrund der Corona-Maßnahmen „finanziell ganz erheblich gefordert“.
Ruhrpark setzt 2G-Regel kundenfreundlich um
Zur Verschärfung könnte die neue 2G-Regel für den Einzelhandel beitragen. Nach Einschätzung von Beobachtern wird sie in den nächsten Tagen zu einem weiteren Kundenrückgang in der Innenstadt und damit auch auf dem Weihnachtsmarkt führen. Der Ruhrpark will es den Besuchern zumindest einfacher machen. Sie müssen ab dem 8. Dezember nur einmalig in einem Shop ihrer Wahl ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Sie erhalten dann einen Stempel und können ohne weitere Kontrollen im Center einkaufen.