Bochum. Gegen eine 2G-Regel spricht sich Thomas Schmitt aus. Sie verstößt gegen das Grundgesetz und ist auch ansonsten unsinnig, sagt der WAZ-Redakteur.

Zwei G – GG – waren für mich bis vor kurzem ein Kürzel für unser Grundgesetz. Genau dieses aber wird mit der 2G-Regel im Zeitalter von Corona mit Füßen getreten. Von wegen: Alle Menschen sind gleich. Nicht-Geimpfte müssen draußen bleiben.

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Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, diskriminiert und stigmatisiert dieses Corona-„Gesetz“ freie Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Jeder in Deutschland darf bislang und sollte auch künftig selbst entscheiden dürfen, ob er sich impfen lässt oder nicht. Und egal wie diese Entscheidung ausfällt: Die Gründe gehen niemanden etwas an.

Nicht-Geimpfte sind das kleinere Risiko

Unsinnig ist die 2G-Regel obendrein. Welchen Unterschied macht es, ob sich die Geimpften untereinander anstecken oder bei einem Nicht-Geimpften? Im Zweifel sind die Nicht-Geimpften das kleinere Risiko, weil sie einen frischen Negativ-Test vorweisen können.

Die Nicht-Geimpften indes gehen das Risiko einer Infektion bewusst ein. Sie halten die Folgen einer Infektion für kleiner als die möglichen Nebenwirkungen einer Impfung. Das mag falsch sein, ist aber ihre freie Entscheidung und kein Grund, sie vom Leben auszuschließen: Kultur, Einkaufen, Arztbesuch – da sind absurde Diskussionen unterwegs.

2G ist eine Impfpflicht durch die Hintertür

Natürlich ist die Angst der Geimpften vor einer Krankheit, gegen die sie sich haben impfen lassen, ernst zu nehmen. Gefahr droht aber durch das Virus und nicht durch Nicht-Geimpfte. Wer der Impfung nicht vertraut, den rettet nur Vorsicht (AHA-Regel) – oder die Selbstisolation. 2G ist nichts anderes als die Impfpflicht durch die Hintertür.

Übrigens: Der Autor ist geimpft und freut sich schon auf die Booster-Spritze. Auch das geht niemanden etwas an, schützt aber vielleicht vor falschen Rückschlüssen.