Bochum/Essen/Gelsenkirchen. Eine 14-Jährige aus Bochum stirbt nach dem Konsum von zwei Ecstasy-Pillen im Essener Uni-Klinikum. Ihr Dealer ist vor dem Landgericht angeklagt.
Der Dealer gab sich wohl noch generös: Als ein heute 35-jähriger Gelsenkirchener zwei Mädchen (14 und 16 Jahre) aus Bochum Ende Januar dieses Jahres die Ecstasy-Pillen verkaufte, bekamen sie elf Stück für 35 Euro. Es hätten eigentlich nur sechs sein sollen. Der Dealer legte fünf obendrauf. Zwei Tabletten nahm die 14-Jährige. Sie fühlte sich plötzlich unwohl, kam mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus. Vier Tage später, am 1. Februar, starb sie in den frühen Morgenstunden im Essener Uni-Klinikum. Die Obduktion ergab ein Multiorganversagen, verursacht durch eine Amphetamin-Vergiftung. Der Dealer dürfte deshalb bald vor dem Essener Landgericht stehen.
Die Polizei kam dem Gelsenkirchener offenbar schnell auf die Schliche. Am Bochumer Hauptbahnhof wurde er festgenommen. Zwei Tage nach dem Tod des Mädchens durchkämmten die Beamten seine Wohnung, seine Fahrzeuge, Keller, Garage und Lagerräume. Sicher gestellt wurden Marihuana, Amphetamine und Ecstasy-Tabletten im zwei- und niedrigen dreistelligen Gramm-Bereich. Das gilt juristisch bereits als „nicht geringe Menge“ an Drogen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Handel mit Betäubungsmitteln mit Todesfolge vor. Dafür sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor.
Messer gefunden: bewaffneter Handel mit Drogen
Strafrechtlich bedeutend ist, dass die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung auch zwei Messer fand, die laut Anklage „griffbereit“ in der Nähe von Bett und Couch lagen. Daher kommt ein weiterer, gravierender Tatvorwurf hinzu: Drogenhandel „mit Waffen“ - und dafür gibt es mindestens fünf Jahre Gefängnis.
Der Gelsenkirchener sitzt seit seiner Festnahme am 3. Februar in Untersuchungshaft. Beeilen musste sich die Justiz in dem Strafverfahren nicht. Die Untersuchungshaft war zwischenzeitig für 55 Tage aussetzt. Während derer saß der 35-Jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil einer nach einer früheren Verurteilung in einer anderen Sache eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte.
Einen Termin für einen Prozess gibt es noch nicht. Der Fall befindet sich im sogenannten Zwischenverfahren. Das Landgericht muss entscheiden, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt.