Bochum. Wer sich bei der Berufsfeuerwehr Bochum bewerben will, kann dies jetzt auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung tun. Es gibt ein neues Angebot.

Nachwuchsmangel hat die Feuerwehr Bochum nicht, trotzdem erweitert sie jetzt die Zugangsmöglichkeiten in den Beruf und startet ab dem 1. September 2022 ein neues Ausbildungsformat: die kombinierte Ausbildung „2 in 1(12)“.

Sie richtet sich speziell an Schulabgängerinnen und -abgänger, denn sie ermöglicht in den meisten Fällen den direkten Einstieg in das System der Feuerwehr ohne vorher abgeschlossene Berufsausbildung. Dies ist für die klassische Bewerbung zu Brandmeisteranwärterinnen und –anwärtern die Grundvoraussetzung.

Neue Ausbildung bei der Feuerwehr Bochum dauert viereinhalb Jahre

Auch interessant

Die insgesamt 4,5 Jahre dauernde Ausbildung „2 in 1(12)“ kombiniert die rettungsdienstliche Qualifikation zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter (rund drei Jahre) und die 18-monatige Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister.

Der Name „2 in 1(12)“ wurde so gewählt, weil darin ein Wortspiel mit der Notrufnummer 112 enthalten ist.

Stadtdirektor Sebastian Kopietz: „Durch „2 in 1(12)“ bieten wir bei der Feuerwehr eine Ausbildungsform an, durch die die beiden Kernaufgaben einer modernen Berufsfeuerwehr perfekt kombiniert werden. Bewerberinnen und Bewerber ermöglichen wir damit nicht nur den direkten Einstieg, sondern auch sehr gute Karrieremöglichkeit bei der Feuerwehr“.

Mindestens fünf Auszubildende werden für den 1. September 2022 gesucht. Aktuell läuft die Ausschreibung auf diese Stellen. Die Bewerbungsfrist endet schon bald: am 21. September 2021.

Diese Voraussetzungen müssen die Bewerber erfüllen

Voraussetzungen für eine Bewerbung:

– mindestens 18 Jahre und höchstens 36 Jahre

– Fachoberschulreife oder Abitur

– Liegt nur ein Hauptschulabschluss vor, ist ausnahmsweise doch noch eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich

– Gesundheitliche Eignung (Untersuchungen werden entsprechend veranlasst)

– Führerschein der Klasse B oder die Bereitschaft, diesen im Laufe der Ausbildung auf eigene Kosten zu erwerben.