Bochum. Trotz Corona soll es dieses Jahr in Stiepel und Wattenscheid noch die Kirmes geben. Bochum Marketing äußert sich auch zum Weihnachtsmarkt.

Die Bochumerinnen und Bochumer können trotz Corona in diesem Jahr noch auf einige größere Veranstaltungen wie Weinfeste oder den Weihnachtsmarkt hoffen. Bereits abgesagte Events werden aber nicht mehr nachgeholt.

Der September hält laut Bochum Marketing einiges parat: So sollen im Rahmen von „700 Jahre Bochum“ der Festakt, das Mittelalterfest und der „Werk.Stadt.Tag“ stattfinden. Auch die Kirmesfreunde können sich in diesem Jahr auf die Karussells schwingen und zwar auf der Fliegenkirmes in Stiepel und der Herbstkirmes in Wattenscheid. Hier soll im September auch das Weinfest stattfinden. Immer vorausgesetzt, dass die Pandemielage es zulässt. Für die Durchführung größerer Veranstaltungen gilt, dass sowohl die Inzidenz des Landes als auch die der Kommune unter zehn liegt.

Planungen für Weihnachtsmarkt in Bochum laufen an

Zudem laufen nach Angaben von Bochum Marketing derzeit die Planungen für den Weihnachtsmarkt an. Konkrete Infos gebe es hier aber noch nicht. Zuvor ist im November die Kunstbörse „WAT-Kreativ“ in der Alten Lohnhalle geplant.

Keine Hoffnung mehr gibt es hingegen für Veranstaltungen wie den Bochumer Musiksommer oder das Harpener Dorffest. „Nach intensiven Gesprächen mit unseren Partnern haben wir uns entschieden, die bereits abgesagten Veranstaltungen nicht weiterzuverfolgen“, so Felix Kannengießer von Bochum Marketing. Trotz der neuen „Inzidenzstufe“ Null seien größere Veranstaltungen etwa in der Innenstadt derzeit nicht durchführbar.

Bochum Marketing: Planungen für Feste weiter schwierig

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Die Planungen für alle Feste seien generell weiterhin schwierig. Zwar helfe die „Stufe 0“ kleineren Veranstaltungen - für größere, öffentliche Events hingegen gebe es aufgrund des unsicheren Verlaufs der Pandemie weiterhin keine Planungssicherheit, so Kannengießer.

Auf Anfrage erklärte die Stadt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer größerer Feste wie Volksfeste negativ getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Zudem müssen die Veranstalter im Vorfeld darauf hinweisen, dass dieser Nachweis nötig ist. Besucherinnen und Besucher sollen stichprobenartig kontrolliert werden.