Bochum. Im Rat der Stadt Bochum steht eine Satzungsänderung zur Diskussion. Bürger befürchten, dass sie sich dadurch künftig weniger einbringen können.

Weniger statt mehr Bürgerbeteiligung befürchtet das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung, wenn der Rat der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bochum so zustimmt, wie es die Verwaltung vorschlägt. Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt vom Netzwerk sähe dadurch die Rechte und Möglichkeiten, sich als Bürger an politischen Prozessen zu beteiligen und Einfluss zu nehmen, deutlich beschnitten.

Bochum: Weniger statt mehr Bürgerbeteiligung? Netzwerk appelliert an Ratsvertreter

Daher waren er und seine Mitstreiter bereits in einigen der jüngsten Bezirksvertretungen vertreten, um für Unterstützung zu werben. Auch für die Ratssitzung am Donnerstag, 25. März, um 15 Uhr in der Jahrhunderthalle kündigt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt an, dass man mit einer Eingabe anregen werde, den Änderungen nicht zuzustimmen.

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Dabei hat der Stadtrat diese selbst bei der Verwaltung in Auftrag gegeben. Grundsätzlich führe die Neustrukturierung der Vorschrift zwar zu einer besseren Übersichtlichkeit der Regelungen, sagt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt. Und auch die Verlängerung der Redezeit von fünf auf zehn Minuten müsse als Fortschritt anerkannt werden. Das sei es dann aber auch schon mit den bürgerfreundlichen Verbesserungen gewesen.

„Die weiteren Änderungen schränken das Eingaberecht erheblich ein“, findet das Netzwerk. Insbesondere der Katalog der Fälle, in denen Eingaben ausgeschlossen sein sollen, solle erweitert werden. Das Netzwerk befürchtet, dass die Änderungen insgesamt abschreckend wirken und letztendlich Bürger von Eingaben abhalten können.

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Im Einzelnen geht es um zwei Passagen von Paragraf 9 der Bochumer Hauptsatzung. „Mit der für die aktuelle Ratssitzung vorgelegten siebten Änderung der Hauptsatzung soll dieses Recht auf unmittelbare Mitwirkung nun erheblich eingeschränkt werden“, findet Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt. Eingaben sollen künftig sieben Werktage vor dem Tag der Sitzung des zuständigen Gremiums eingereicht sein. Bisher konnte mit Eingaben ohne jede Frist auf die jeweils aktuelle Tagesordnung reagiert werden.“

Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung befürchtet durch eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bochum künftig weniger statt mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung.
Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung befürchtet durch eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bochum künftig weniger statt mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

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Dies werde zukünftig zumindest erheblich erschwert werden. Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt: „Nach Paragraf 1 der Geschäftsordnung für die Bochumer Gremien müssen Einladungen zu den Sitzungen nebst Tagesordnung erst sieben volle Werktage vor dem Sitzungstag zugehen.“ Auf Tagesordnungspunkte, die mit Fristablauf eingehen, könne dann nicht mehr für die anstehende Sitzung reagiert werden. „Selbst wenn – wie bisher üblich – die Tagesordnungen 14 bis zwölf Tage vor der Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt würden, würden Eingaben durch die erforderliche kurze Reaktionszeit erheblich erschwert.

Somit müsse man künftig fast täglich die Tagesordnungen kontrollieren. Häufig sei aber nach dem Studium der Unterlagen weitergehende Recherche erforderlich, um die Eingaben erfolgversprechend abfassen zu können, so Czapracki-Mohnhaupt, der befürchtet, dass eine Sieben-Tage-Frist an sich schon abschreckend wirken könnte.

Bochumer Netzwerk erinnert Politiker an Wahlversprechen

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Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt kritisiert zudem, dass sich mit Beschluss der vorgeschlagenen Satzungsänderung „Gremien zukünftig auch nicht mehr mit Eingaben befassen können, mit denen mehr Bürgerbeteiligung beansprucht wird, als formell durch Gesetz vorgesehen oder freiwillig durch die Verwaltung bereits zugestanden.

Bisher konnte mit Eingaben auch angeregt werden, gesetzlich nicht vorgesehene Bürgerbeteiligung oder Bürgerbeteiligung über die gesetzlich vorgesehene hinaus zuzulassen. Dies geschah u. a. bei den Bauprojekten „Gerthe-West“, „Edeka Weitmar“ und auch „Hinter der Kiste“. Dieser Weg, so das Netzwerk, soll zukünftig durch eine Verwaltungsentscheidung verschlossen werden.

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Stimmen die Ratsmitglieder der Satzungsänderung zu, setzen sie sich aus Sicht des Netzwerkes für bürgernahe Stadtentwicklung „damit eindeutig in Widerspruch zu dem vor der Kommunalwahl 2020 und auch danach von den Parteien sowie von Oberbürgermeister Eiskirch abgegebenen Bekenntnis zu mehr Bürgerbeteiligung“.