Bochum-Hofstede. Seit Jahren gammelt die Bauruine eines Mehrfamilienhauses in Bochum-Hofstede vor sich hin. Nun lief die Frist für den Eigentümer ab - mit Folgen.

Es ist eine der unendlichen Geschichten von baulichen Schandflecken im Bochumer Stadtgebiet: die Bauruine Hordeler Straße 72. Dort war vor Jahren ein Hausbau begonnen und nicht weitergeführt worden. So gammelt seither ein Kellergeschoss vor sich hin. Bislang biss sich die Stadt in diesem Fall die Zähne aus. Doch jetzt will sie einschreiten.

Insbesondere die SPD drängt seit weit über drei Jahren auf ein Eingreifen; nicht weitergebaute Überreste eines geplanten Wohnhauses sind verwittert, Müll türmt sich. Für die Nachbarn ein großes Ärgernis. Zwischendurch war nicht einmal der Fußgängerweg nutzbar, weil ein Bauzaun weit in den Gehsteig hineinragte.

Es gibt Bochumer Kaufinteressenten

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster den Eigentümer angeschrieben und aufgefordert, seine Absichten zur zukünftigen Nutzung der Immobilie darzulegen. Das Presseamt der Stadt teilt mit: „Über diesen Kontakt sollten – beidseitige Zustimmung vorausgesetzt – auch die der Verwaltung bekannten Kaufinteressenten vermittelt werden, um so eine positive Veränderung vor Ort zu unterstützen. Eine Rückmeldung des Eigentümers gab es nicht.“

Baugenehmigung bis Ende Januar gültig

Die erteilte Baugenehmigung war gültig bis Januar 2021. Da kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, ist die Genehmigung somit erloschen. Durch das Bauordnungsamt wurde bereits ein ordnungsbehördliches Verfahren zum Abriss der Kellerruine eingeleitet.

Die Stadt Bochum erklärt, es lag seit Anfang 2017 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Dreifamilienhauses sowie eines Doppelhauses mit fünf Stellplätzen für die Grundstücke Hordeler Straße 72, 72 a und 72 b vor, gültig bis zum 12. Januar 2021 – durch den Verlängerungsbescheid vom 29.01.2020. Der Eigentümer hatte seither nicht gewechselt.

Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

Die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes hatten im April letzten Jahres eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Damals sah die Stadt Bochum keinen Grund für striktes Eingreifen: Eine akute Gefahr bestehe weder bauordnungsrechtlich noch verkehrstechnisch. Darüber hinaus wurde der Mitarbeiter – zuständig für Problemimmobilien – über die aktuelle Situation informiert. Die Verwaltung wolle sich mit dem Eigentümer des Grundstückes in Verbindung setzen um zu erfahren, wann mit dem Bau gerechnet werden könne.

Stadt sichert Unterstützung zu

Wenn die Stadt Kontakt zu Eigentümern von Problemimmobilien aufgenommen hat, sichert sie auch die Unterstützung verschiedener Fachämter zu.

So können den Hausbesitzern auch Wege zur Finanzierung der notwendigen Instandsetzung aufgezeigt werden.

Der Versuch, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen, galt schon Ende letzten Jahres als gescheitert, so hatte Holger Ernst vom Amt für Liegenschaften im Bezirk Mitte erklärt. Lutz Kelling, Leiter des Bauordnungsamtes, erläuterte damals die Strategien der Verwaltung. „Wir hoffen, dass das Grundstück verkauft wird. Wenn also bis Januar nichts passiert, planen wir hier ordnungsbehördlich einzuschreiten.“

Wenn Immobilien verwahrlosen

So wird es jetzt also kommen. Denn immer häufiger gelingt es der Stadtverwaltung, gegen Eigentümer, die ihre Immobilien verwahrlosen lassen, vorzugehen. Oft geschieht dies durch intensive Verhandlungen und Beratungsangebote.

Oft aber hilft nur der harte Schnitt. Wie an der Dannenbaumstraße 30: Hier gab es eine Ordnungsverfügung, die Stadt Bochum ließ in „Ersatzvornahme“ das Gebäude abreißen, der Eigentümer muss diese Kosten erstatten.

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