Bochum. Nicht nur der Verkauf von Silvesterböllern ist in Bochum verboten, sondern auf einigen Plätzen auch das Abbrennen. Es gibt Kontrollen.

Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot von Silvesterknallern und Raketen in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie hat die Stadt Bochum auch das Abbrennen auf bestimmten Plätzen untersagt.

Manche Menschen haben noch Böller aus dem Vorjahr zu Hause oder andere Quellen der legalen oder illegalen Beschaffung. Auch sie dürfen die Böller nicht auf dem Tippelsberg und nicht am Schauspielhaus zünden.

Böllerverbot auf Kreuzung Hattinger Straße/Oskar-Hoffmann-Straße in Bochum

In einer "Allgemeinverfügung für das Gebiet der Stadt Bochum zur Untersagung
der Verwendung von Pyrotechnik in der Silvesternacht" vom 23. Dezember heißt es, dass auf dem Hans-Schalla-Platz vor dem Schauspielplatz, dem Tana-Schanzara-Platz gegenüber sowie großräumig rund um die Kreuzung Oskar-Hoffmann-/Hattinger Straße das Zünden und Abbrennen von Pyrotechnik untersagt ist. Das Gleiche gilt für das gepflasterte Plateau des Tippelsbergs.

Die Stadt beruft sich auf die "Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus" sowie das "Gesetz zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite".

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An anderen als genannten Stellen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwischen Silvester um 20 Uhr und Neujahr um 6 Uhr unter Wahrung der Corona-Schutzverordnung zwar nicht verboten, allerdings appelliert die Stadt, dies trotzdem nicht zu.

Ordnungskräfte werden in der Silvesternacht kontrollieren.

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