Bochum. Sechs Jahre und drei Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft für einen Bochumer wegen einer Messerattacke. Dieser spricht von Notwehr.
Nach drei Messerstichen am Gustav-Heinemann-Platz zwischen Rathaus und Christuskirche hinter dem Bochumer Rathaus hat die Staatsanwaltschaft vor dem Schwurgericht sechs Jahre und drei Monate Haft für den 45-jährigen Angeklagten gefordert. Der Ankläger ist überzeugt, dass sich der Bochumer des versuchten Totschlags schuldig gemacht hat.
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Die Attacke ereignete sich am Nachmittag des 22. Juni. Ein Teil des Platzes ist laut Polizei „ein stadtbekannter Treffpunkt der Trinker- und Obdachlosenszene“. Der damals stark alkoholisierte 45-Jährige soll mit einem – unbewaffneten – 51-Jährigen in Streit geraten sein und auf ihn eingestochen haben. Die Klinge traf auch die Lunge. Eine Not-OP rettete das Leben des 51-Jährigen.
Schwurgericht Bochum will am Freitag das Urteil verkünden
Der Angeklagte erklärt die Attacke mit Notwehr und will vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen werden.
Ein Urteil ist am Freitag (27.) geplant. (B.Ki.)