Bochum. Weil sie die Kontovollmacht eines 90-jährigen Nachbarn ausgenutzt hatte, ist eine Bochumerin (29) verurteilt worden. Beute: 8155 Euro.

Eine Familienmutter (29) ist vom Landgericht Bochum dafür verurteilt worden, dass sie sich auf dem Konto eines 90-jährigen Nachbarn, dem sie eigentlich im Alltag helfen sollte, immer wieder heimlich bedient hat. Beute: mindestens 8155 Euro.

Die 6. Strafkammer stellte 101 einzelne Fälle der Untreue fest und verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss die Täterin 80 Sozialstunden ableisten.

90-jähriger Bochumer stattete seine Nachbarin mit Vollmacht und EC-Karte aus

Die Frau hatte das Vertrauen des betagten Nachbarn ausgenutzt. Er lebte allein in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bochum, war gesundheitlich angeschlagen und konnte nicht mehr selbst zur Sparkasse gehen und Alltagsdinge besorgen. Seine Frau war verstorben. Im März 2016 gab er der Nachbarin uneingeschränkte Vollmacht über sein Konto und eine eigene EC-Karte, damit sie ihm hilft.

Das tat die Frau auch. Gleichzeitig nutzte sie das Vertrauen aber aus, indem sie mit der EC-Karte auch für eigene Zwecke einkaufte. Das Gericht hatte ihr angesichts der Kontobewegungen vorgehalten, dass sie „wie im Kaufrausch“ gewesen sein könnte. Neun Monate später soll das Konto bis zur Pfändungsgrenze zusammengeschrumpft gewesen sein. Der 90-Jährige ist mittlerweile verstorben.

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Zu Beginn des Prozesses war die Angeklagte nicht geständig: Dem 90-Jährigen sei es „egal“ gewesen, dass sie sein Geld auch für eigene Zwecke ausgab. Später räumte sie die Vorwürfe aber ein. Angeklagt waren sogar 502 Fälle, der Großteils wurde in der Verhandlung eingestellt.