Bochum. Ein Massage-Dienst aus Bochum klagt gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung. Anwalt hält die Verbote für willkürlich. So soll es weitergehen.
Ein mobiler Massage-Dienst aus Bochum hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die seit Montag geltende Corona-Schutzverordnung eingereicht. Die Firma bietet Massagen vor Ort bei Unternehmen an, in dort vorhandenen Sanitärräumen können sich Beschäftigte Rücken, Nacken oder Füße massieren lassen.
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Nach der neuen Corona-Schutzverordnung ist das seit Montag allerdings verboten, da der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Rechtsanwalt Arne Michels (33) vertritt den Massage-Dienst und hält dieses Verbot für willkürlich. „Wir sind der Ansicht, dass das Verhältnis zwischen den verbotenen Dienstleistungen und den Ausnahmen nicht nachvollziehbar ist. Warum darf ich zur Fußpflege oder zum Optiker, mir aber nicht nach einem langen anstrengenden Arbeitstag im Supermarkt den Nacken massieren lassen?“ Nach einem Pandemie-Hygienekonzept müssten dann alle Dienstleistungen verboten werden, die nicht medizinisch sind, so die Begründung weiter.
Klage gegen die Corona-Schutzverordnung: Für Massage-Dienst geht’s um die Existenz
Für das Massage-Unternehmen gehe es um die Existenz. „Früher hatten sie zehn Mitarbeiter, mittlerweile sind es nur noch drei. Und die sind in Kurzarbeit.“ Als grundsätzlicher Gegner der Maßnahmen will sich der Rechtsanwalt aus Bochum nicht verstanden wissen. „Wir brauchen eine Eindämmung des Geschehens.“ Die Chance auf einen Sieg vor Gericht hält der Bochumer Anwalt für gemischt. „Ich denke, die Chancen sind 50/50. Wir müssen abwarten.“
Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster waren bis Dienstag bereits 22 Eil-Anträge gegen die neue Coronaschutz-Verordnung eingegangen. Laut Gericht geht unter anderem ein Düsseldorfer gegen die Verordnung vor, der mit seiner Familie weiter Sport im Verein betreiben will. 27 Tätowier- und Piercing-Studios aus ganz NRW haben mit einer Kosmetikerin aus Düsseldorf einen gemeinsamen Antrag eingereicht, außerdem Betreiber von Fitnessstudios und Spielhallen. Wann über die Anträge entschieden wird, ist laut einer OVG-Sprecherin noch unklar.
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