Bochum. Wegen einer Sex-Attacke auf eine junge Frau ist ein 18-Jähriger in Bochum verurteilt worden. Zwei Monate saß er in U-Haft, nun kam er frei.

Gut zwei Monate nach einer Sexualattacke auf eine 20-jährige Frau in Wattenscheid ist ein 18-jähriger Mann vom Amtsgericht Bochum mit vier Wochen Dauerarrest bestraft worden.

Den Arrest muss er aber nicht mehr antreten, denn seit dem Verbrechen am 8. August 2020 saß er in U-Haft. Beides wurde verrechnet.

Täter fixierte die junge Frau auf dem Boden

Der 18-Jährige war damals über seine Nachbarin hergefallen. Er kannte sie nur flüchtig. Als er sie in den Abendstunden zufällig traf, folgte er ihr in einen Hausflur und versuchte, sie zu küssen. Sie wollte nicht, aber darüber setzte er sich hinweg. Er zog ihr mit dem Fuß die Beine weg, so dass sie mit dem Kopf auf den Boden schlug. Wegen einer OP kurz zuvor war sie sowieso schon geschwächt. Am Boden fixierte er mit seinem Arm ihren Brustkorb und schob eine Hand unter ihr T-Shirt. Erneut wollte er sie küssen.

Auch interessant

Im Laufe des Kampfes biss er ihr in den Nacken und den Hals. Sie biss zurück und konnte sich aufgrund heftiger Gegenwehr befreien und flüchten. Zeitnah wurde der Täter festgenommen.

Opfer aus Wattenscheid lag einen Tag lang stationär im Krankenhaus

Das Opfer erlitt eine Prellung des Schädels und weitere Verletzungen. Einen Tag lang wurde sie stationär im Krankenhaus behandelt. Verurteilt wurde der voll geständige Täter wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung.

Erst gut einen Monat zuvor war er aus seiner Heimat Rumänien nach Bochum gekommen, um eine Verwandte zu unterstützen, deren Mann ins Gefängnis saß, wie er sagte. „Ich wollte Geld verdienen, weil es uns in Rumänien schlecht ging.“ Aufgewachsen war der 18-Jährige in einem Umfeld, in der die Rolle von Frauen auf Kinderbetreuung und Küche reduziert wird: So jedenfalls hatte sich der Angeklagte in der U-Haft geäußert. Frauen sollten „nicht nerven“. In seiner Jugend hatte er mit dem Vater in der Heimat Milchkühe gehalten.

Gericht: U-Haft hat den Täter „ordentlich beeindruckt“

Die Richterin fragte ihn, ob er wisse, wie man sich verhalte, wenn eine Frau „Nein“ sage. „Küsst man sie trotzdem?“ Die Antwort: „Nein.“ Die Richterin ermahnte ihn, „jedes noch so leise Nein“ zu akzeptieren. Das Jugendamt empfahl einen Kurs, in dem „Werte, Norm und Orientierung“ vermittelt werden. Dem folgte das Gericht aber nicht, weil der Täter in einem Monat wieder in seine Heimat zurück will.

Die zweimonatige U-Haft hat ihn laut Gericht „ordentlich beeindruckt“. Weil er kein Deutsch spricht, hatte er kaum Kontakt zu Mithäftlingen. Nur mit einem konnte er sich zeitweise unterhalten - über die Außenfenster ihrer beiden Zellen hinweg.