Bochum. In öffentlichen Gebäuden herrscht Maskenpflicht. Auch am Wahltag. Allerdings: Wer ohne Maske ins Wahllokal kommt, soll trotzdem wählen dürfen.

Corona überschattet auch die anstehenden Kommunalwahl am 13. September. Für den Wahltag hat Bochum ein Hygienekonzept ausgearbeitet, das u. a. vorsieht, dass sich jeweils nur zwei Wählerinnen oder Wähler gleichzeitig in einem Wahllokal aufhalten dürfen. Aber was ist, wenn jemanden wählen will und dabei nicht den mittlerweile in öffentlichen Gebäuden verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz trägt? Darf er oder darf er nicht an die Urne?

Ein echtes Dilemma. Seit einigen Tagen gilt in Bochum eine Maskenpflicht in den öffentlichen Gebäuden. So hat es der Krisenstab entschieden. Wer wählen will und dies nicht vorab per Brief erledigt hat, der darf ein Wahllokal nur mit eine Maske betreten. Ergo: Wer ohne Maske kommt, darf nicht an die Urne. Kaum auszudenken, schließlich gehört die freie Wahl zu den Grundrechten in Deutschland.

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Was ist wichtiger: Gesundheitsschutz oder Wahlrecht?

Daher steht in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW auch, dass „in Wahlräumen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen ist, dass auch Personen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, ihr Wahlrecht ausüben können“ Damit wäre folgendes Szenario möglich: Ein Bochumer, der am 13. September ohne Maske sein Wahllokal betreten will, bekommt erst vom Sicherheitspersonal ein Bußgeld aufgebrummt, um anschließend sein Wahlrecht ausüben zu können. Es geht um die Frage: Was wiegt mehr: der Gesundheitsschutz oder das Wahlrecht?

Verrückt. Aber diese Grundsatzentscheidung wird vor Ort nicht ausgefochten. „Unsere Priorität ist es, allen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen“, sagt Stephan Heimrath, Leiter des Bochumer Wahlbüros. Von einem Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht ist – Stand jetzt – keine Rede. Allerdings hofft die Stadt darauf, dass es „zu diesem Komplex – insbesondere, wie mit der Verweigerung der Maskenpflicht aus ordnungsrechtlicher Sicht umzugehen ist – noch ergänzende Hinweise geben wird“, so Stadtsprecher Peter van Dyk.

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Folgen hätte der Wahlgang ohne Mund-Nasen-Schutz aber auf jeden Fall. „Für den Fall, dass ein Wähler oder eine Wählerin der Maskenpflicht nicht nachkommt, wird sichergestellt, dass diese ohne weitere Wähler allein in den Wahlraum gehen kann und nach der Stimmabgabe die benutzten Flächen desinfiziert werden“, so der Stadtsprecher. So könnte es mitunter zu deutlichen Verzögerungen kommen, sollten sich viele Wähler nicht an die Hygienebestimmungen halten.

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