Bochum. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske hat die Stadt Bochum in allen öffentlichen Gebäuden eingeführt. Der Grund sind die steigenden Corona-Zahlen.

Ab sofort (Donnerstag, 20. August) ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Besucher sowie für alle Mitarbeiter in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden Pflicht. Dies hat der Krisenstab der Stadt Bochum aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen entschieden.

Dies gilt beim Betreten und Verlassen der Gebäude und auf den Fluren und Gängen. Darüber hinaus gelten die bisherigen Hygienemaßnahmen. Ziel sei es, so teilt die Stadt mit, mögliche Infektionslasten durch zufällige und nicht beeinflussbare Begegnungen mit anderen zu minimieren, weil der Mindestabstand an diesen Stellen nicht immer sicher eingehalten werden kann. Entsprechende Hinweisschilder werden angebracht.

Werbekampagne auf 90 Großflächen

Die Stadt Bochum möchte mit diesem Schritt dazu beitragen, die sogenannte A-H-A-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) weiter ins Bewusstsein der Menschen zu bringen. Begleitend wurde aus diesem Grund auch eine Öffentlichkeits-Kampagne ins Leben gerufen. Auf 90 Großflächen und den digitalen elektrischen Werbetafeln im gesamten Stadtgebiet appelliert die Stadt an die Bochumerinnen und Bochumer, die Regel zu beherzigen.

Gemeinsam mit Bogestra und Polizei hat das Ordnungsamt am Mittwochvormittag (19.) Schwerpunktkontrollen im öffentlichen Nahverkehr durchgeführt. An verschiedenen Haltestellen und in Fahrzeugen wurden über 2000 Fahrgäste kontrolliert, ob sie ihrer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nachkommen sind. Eine erste Auswertung hat ergeben, dass 46 Verstöße festgestellt und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.

Viele Gaststätten halten sich nicht an Corona-Regeln

Ebenfalls kontrolliert wurden in den letzten Tagen rund 30 Gaststätten in Bochum. Dabei stellten die Mitarbeiter fest, das 73 Prozent dieser Betriebe gegen Corona-Auflagen verstoßen hat. Entweder wurden die Daten für die Kontaktnachverfolgung nicht ordnungsgemäß erfasst oder das Personal trug keine oder nicht vorschriftsmäßig einen Mund- Nasenschutz. Die Stadt appelliert in diesem Zusammenhang an die Betriebe, die Regeln strikt einzuhalten.

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