Bochum. In Bochum sind elf Parteien und Gruppen zur Kommunalwahl zugelassen. Neun Kandidaten gibt es für das Amt des(r) Oberbürgermeisters/-meisterin.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind sämtliche Kandidaten und Parteien, die für die Kommunalwahl am 13. September in Bochum antreten wollen, zugelassen worden. Dies ist das Hauptergebnis der Sitzung des kommunalen Wahlausschusses. Demnach sind in Bochum elf Parteien und Gruppierungen zugelassen. Wie bereits berichtet, treten neun Personen als OB-Kandidaten an.
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Neun OB-Kandidaten bestätigt
Dies sind Thomas Eiskirch (SPD/Grüne), Christian Haardt (CDU), Amid Rabieh (Linke), Felix Haltt (FDP), Jens Lücking (UWG/Freie Bürger) Günter Gleising (Soziale Liste), Volker Steude (Stadtgestalter), Nils-Frederick Brandt (Die Partei) und Ariane Meise (NPD). Als Parteien und Gruppen zugelassen sind die SPD, Grünen, CDU, Linke, FDP, Stadtgestalter, UWG/Freie Bürger, AfD, Soziale Liste, NPD und Die Partei. Fünf Direktbewerber von Die Partei wurden jedoch abgelehnt, weil sie nicht genug Unterstützer vorweisen konnten. Somit treten nur in 28 der 33 Kommunalwahlbezirke Vertreter dieser Partei an, teilt die Stadt nach der öffentlichen Sitzung mit. Außerdem sind zwei Parteien-Kandidaten für eine Bezirksvertretung abgelehnt worden.
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Möglichkeit des Widerspruchs
Abgelehnte Kandidaten haben allerdings noch die Möglichkeit, beim Landeswahlausschuss, der in der kommenden Woche in Düsseldorf tagt, zu widersprechen. Sie haben dazu bis kommenden Samstag, 8. August, Zeit, Einspruch einzulegen. Dies ist auch der Grund dafür, dass die Wahlbenachrichtigungen erst vom Montag, 17. August, an die Wählerinnen und Wähler verschickt werden dürfen. Denn von diesem Zeitpunkt an ist auch die Briefwahl möglich, wofür dann erst noch die Stimmzettel zu drucken sind.