Münster. Corona machte zwei Lehrern einen Strich durch ihre Weltreise. Deshalb wollten sie zurück in die Schule. Das ist nicht möglich, sagt das OVG.

Die coronabedingten Einschränkungen sind kein Grund für die vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs. Dies geht aus zwei am Freitag veröffentlichen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hervor.

In dem Fall ging es um eine Lehrerin und einen Lehrer aus Köln, die auf einer Weltreise von Australien aus vergeblich eine vorzeitige Beendigung des Freistellungsjahrs beantragt hatten. Die beiden Beamten hatten nach Gerichtsangaben zum Schuljahr 2019/2020 ihr Sabbatjahr begonnen und die Weltreise angetreten.

Vorzeitiges Ende des Sabbatjahres - Verwaltungsgerichte sahen keinen Härtefall

Im April beantragten sie dann per E-Mail die vorzeitige Beendigung des Sabbatjahrs und verwiesen darauf, dass die Freistellungszeit wegen der Belastungen durch die Pandemiebeschränkungen für sie entwertet worden sei.

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Die Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Gelsenkirchen wiesen die entsprechenden Eilanträge der Beamten, die an Schulen in Bochum und Dormagen unterrichten, jedoch ab. Es liege kein besonderer Härtefall vor, auch wenn die Antragsteller ihre Weltreise nicht wie geplant hätten fortsetzen können.

Wie anderen Bürgern auch sei es Lehrkräften in Freistellungsphasen zumutbar, ihre privaten Lebensverhältnisse an den coronabedingten Einschränkungen auszurichten. Dem schloss sich das oberste Verwaltungsgericht im Land nun an. Seine Beschlüsse sind unanfechtbar. (mit dpa)