Bochum. An der Ruhr-Uni Bochum sollen an religiösen Feiertagen keine Prüfungen mehr stattfinden. Dadurch soll die Religionsfreiheit gewährleistet werden.

Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) hat beschlossen, keine Prüfungstermine mehr auf religiöse Feiertage zu legen. Die RUB möchte dadurch die Religionsfreiheit aller Universitätsangehörigen gewährleisten. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet nun eine Resolution des Senats vom 9. Juli 2020. Damit verpflichtet sich die RUB, künftig Prüfungstermine so festzulegen, dass sie nicht mit religiösem Arbeitsverbot oder hohen Feiertagen kollidieren.

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Sollte dies dennoch nicht vermeidbar sein, muss es einen zeitnahen Ersatztermin für die Betroffenen geben. „Der Beschluss gilt für alle Religionsgemeinschaften“, sagt Prof. Dr. Isolde Karle, die die Resolution initiiert hat. Die Professorin für evangelische Theologie und Senatorin ist zugleich Universitätspredigerin der RUB. „Meines Wissens sind wir die erste Universität in Deutschland, die das in dieser Form umsetzt.“

Betroffene Studierende der RUB können sich beim Prüfungsausschuss melden

Relevant wird die neue Regelung beispielsweise für orthodoxe Jüdinnen und Juden aufgrund des Schreibverbots am Schabbat. „Christen sind nicht betroffen, da ihre Feiertage grundsätzlich gesetzlich geschützt sind“, erläutert Karle, „und Muslime kennen keine solch strikten Verbote, freuen sich aber natürlich, wenn man auf sie im Hinblick auf das Ramadanfest oder Opferfest Rücksicht nimmt.“

Karle schätzt, dass nur sehr wenige Studierende überhaupt Gebrauch von der Regelung machen werden. „In Frage kommt dies insbesondere für observante jüdische Studierende, da sprechen wir über eine Zahl im ganz niedrigen zweistelligen Bereich.“ Die Studierenden, die durch eine Prüfung in eine religiöse Konfliktlage kämen, müssen rechtzeitig die Prüfenden beziehungsweise den jeweiligen Prüfungsausschuss informieren, dann wird ihnen ein Ausweichtermin ermöglicht. Sie müssen dazu einen Nachweis vorlegen, der die Notwendigkeit einer Teilnahme an einer religiösen Feier oder ein religiöses Arbeitsverbot bezeugt.

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