Bochum. Kurzarbeitergeld für März wird nur noch wenige Tage bei der Arbeitsagentur Bochum erstattet. Das müssen Arbeitgeber bei dem Antrag beachten.
Die dreimonatige Abrechnungsfrist für Unternehmen, deren Arbeitnehmer im März in Kurzarbeit waren, läuft Ende des Monats ab. Nur noch bis Dienstag, 30. Juni, können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für März beantragen.
„Die meisten Unternehmen haben erstmalig mit dem Verfahren zu tun und wenig Erfahrung. Daher wollen wir noch einmal auf die Frist aufmerksam machen, damit kein Anspruch verloren geht“, sagt Frank Neukirchen-Füsers, Vorsitzender Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Bochum, „Die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen keine Ausnahmen.“ Bis Ende Juli müssten die Erstattungsanträge für den Monat April eingehen und bis Ende August die Anträge für Mai.
Laut der Bochumer Arbeitsagentur ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur für Arbeit entscheidend. Verspätet eingereichte Anträge des Kurzarbeitergeldes würden nicht erstattet. Außerdem gelte die sogenannte 10-Prozent-Regelung. „Mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter müssen mindestens zehn Prozent Entgeltausfall gehabt haben“, teilt die Agentur mit. Anderenfalls würde das Kurzarbeitergeld nicht erstattet.
Den Erstattungsantrag können Arbeitgeber auch über die Homepage der Arbeitsagentur sowie die Kurzarbeit-App stellen. Alle notwendigen Dokumente können als Scan oder Foto hochgeladen und eingereicht werden.
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