Bochum. Ein vermutlich falsches Attest bringt in Bochum einen Arzt vor Gericht. Der Patient wollte sein Fehlen bei der Bewährungsarbeit entschuldigen.

Ein junger Mann kommt zum Arzt, klagt über Atemnot aufgrund einer Tierhaarallergie und erhält ein ärztliches Attest. Daraufhin werden Arzt und Patient angeklagt. Die Hauptverhandlung am Montag vor dem Bochumer Amtsgericht sollte klären, ob mit einem unrichtigen Gesundheitszeugnis das Amtsgericht getäuscht werden sollte.

Zum einen muss sich ein 23-jähriger Mann aus Recklinghausen verteidigen. Seine aufgrund einer Bewährungsstrafe auferlegten Arbeitsschulden sollte der junge Mann im März 2019 in einem Tierheim ableisten. Laut eigenen Angaben geriet er vor Arbeitsbeginn im Eingangsbereich des Tierheims in Atemnot und Schwindel, die er auf eine in der Kindheit festgestellte Tierhaarallergie zurückführte.

Patient schildert bei einem Arzttermin seine Atemnot: Mediziner stellt Attest aus

Bei einem Arzttermin schilderte der Mann aus Recklinghausen seine Symptome und erklärte seine Vermutung. Bei der Einlassung vor Gericht erklärte der Anwalt des 23-Jährigen, sein Mandant hätte gesagt, er benötige das ärztliche Attest für das Arbeitsamt. Daraufhin habe er das Attest dem Amtsgericht vorgelegt.

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Zum anderen muss sich auch der Gelsenkirchener Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie vor Gericht verantworten, der das Attest ausgestellt hat. Sein Patient habe ihm „glaubhaft geschildert, er hätte eine Tierhaarallergie“. Weitere Untersuchungen und Allergietests hätten bei einem weiteren Arzttermin vorgenommen werden sollen, zu dem der 23-Jährige nicht erschienen sei.

Arzt aus Gelsenkirchen: Verfahren unter Auflagen eingestellt

Gegen den Mediziner aus Gelsenkirchen wurde das Verfahren am ersten Verhandlungstag unter Auflagen eingestellt. Er muss 1200 Euro an den Verein zur Förderung der medizinischen wissenschaftlichen Forschung am Bergmannsheil zahlen.

Mit Blick auf den 23-jährigen Angeklagten ließ sich die Staatsanwaltschaft nicht auf eine Einstellung des Verfahrens ein. Ein Sachverständigengutachten soll nun klären, ob eine Tierhaarallergie vorliegt. Der Anwalt des jungen Mannes gab allerdings zu Protokoll, ein solches Gutachten würde nicht der Beweisführung dienen. Schließlich könne der 23-Jährige davon überzeugt gewesen sein, seine Symptome seien allergiebedingt – selbst wenn sich herausstellt, dass eine Allergie nicht vorliegt.

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