Blinde und Gehörlose in Bochum haben 2019 3,6 Millionen Euro vom LWL bekommen. Ein Ausgleich für erhebliche Mehrkosten, die der Alltag bringt.

Bochum Blinde und Gehörlose haben 2019 insgesamt 3,6 Millionen Euro vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe erhalten (LWL). Das Geld ging an 1146 Menschen blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen und dient dem Ausgleich eines finanziellen Mehraufwands, den die Behinderung mit sich bringt.

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Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. „Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen“, so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. „Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt.“

765 Euro für blinde Erwachsene unter 60 Jahren

Ab dem 1. Juli 2020 erhöht sich der monatliche Beitrag für blinde Erwachsene unter 60 Jahren auf 765,43 Euro (bisher: 739,91 Euro). Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Der monatliche Beitrag für Kinder und Jugendliche erhöht sich ebenfalls auf 383,37 Euro (bisher: 370,59 Euro). Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.

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