Bochum. 20 Einbrüche soll eine vierköpfige Gruppe verübt haben. Die beiden jüngsten Männer wurden verurteilt. Gegen die anderen wird weiter verhandelt.

Im Prozess gegen eine vierköpfige Tätergruppe, der zahlreiche Einbrüche zwischen Ende 2018 und Ende Februar 2019 zur Last gelegt werden, hat das Landgericht Bochum erste Urteile gesprochen. Die beiden jüngsten Angeklagten kommen mit einer Bewährungsstrafe bzw. mit Sozialstunden davon.

Weil sie sich anders als zwei weitere, ältere Angeklagte im Laufe des Prozesses weitgehend geständig gezeigt hatten, wurde das Verfahren gegen die Jugendlichen – beiden kommen aus Witten – abgetrennt. Ein zum Zeitpunkt der Taten 18-Jähriger erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann 200 Sozialstunden ableisten.

150 Sozialstunden und eine Woche Dauerarrest

Gegen einen damals 15-jährigen Jugendlichen sprach das Gericht einen einwöchigen Dauerarrest sowie 150 Sozialstunden aus. Außerdem muss er für ein Beratungsgespräche eine Drogenberatung aufsuchen. Seine Vergehen, so Richter Johannes Kirfel, seien im Vergleich zu denen der anderen Angeklagten deutlich geringer gewesen. Verurteilt wurde er u.a. wegen zweifachen Diebstahls und Schwarzfahrens in 15 Fällen.

Fortgesetzt wird der Prozess gegen die beiden älteren Angeklagten im Juni. Mit dem Urteil ist dabei nicht vor Anfang Juli zu rechnen. Die Gruppe soll von Ende 2018 bis Ende Februar 2019 alle paar Nächte schwere Gegenstände gegen die Scheiben und Türen von Kiosken, Tankstellen, Supermärkten und Lotto-Filialen geworfen haben, damit die Täter blitzschnell ins Innere gelangen und sich die Beute holen konnten. Im Wesentlichen ging es dabei um Zigaretten in großen Mengen. In der Anklage stehen 20 Einbrüche, drei davon in Tankstellen in Bochum.