Bochum. 39 Katzen hatte eine Volljuristin aus Bochum in katastrophalen Zuständen gehalten. Dafür wurde sie zu 3190 Euro Geldstrafe verurteilt.

Als die Tierretter die Tür des Wohnhauses in der nördlichen Innenstadt knackten, stieß ihnen entsetzlicher Gestank entgegen. In den Räumen auf mehreren Etagen hausten 39 Thai-Katzen unter erbärmlichsten Bedingungen. Die Tierhalterin (46), ein Volljuristin, wurde am Dienstag nun schon zum zweiten Mal wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Und musste sich heftige Worte von Richter Michael Janßen anhören.

Der Fall könnte jedem Tierfreund Tränen des Mitleids in die Augen treiben. Und auch der Richter, obwohl er Katzen wegen einer Allergie „richtig doof“ findet, sagte, dass kein Tier es verdient habe, in so einer „versifften Wohnung“ zu leben, einer „Messi-Wohnung“. Oberstaatsanwalt Martin Kunert sprach ähnlich: „Die Zustände waren katastrophal.“

Alle Katzen litten unter starkem Flohbefall

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Am 7. März 2019 waren die Katzen vom Ordnungsamt befreit worden, nachdem eine Anwohnerin Alarm geschlagen hatte. „Mir ist der Geruch aus dem Briefkastenschlitz aufgefallen. Er roch nach Verwesung und Katzenurin. Das war Wahnsinn“, sagte sie damals der WAZ.

Die Katzen waren zwar gut genährt, lebten dort aber unter unsäglichen hygienischen, sozialen und medizinischen Umständen. Zwei lagen tot am Boden, weitere waren verletzt, etwa durch Bisse. Alle litten unter starkem Flohbefall. Viele hatten schlechte Zähne. Katzenklos waren nicht geleert. Futter lag auf dem Boden. Die Tiere waren laut Gericht mehrheitlich gestört und panisch. Tagsüber waren sie auf sich allein gestellt, weil die Halterin nicht zu Hause war. Einige waren trächtig. „Das ist der Super-Gau für einen Tierschutzverein, wenn solche Massen hier landen“, hieß es damals im Tierheim.

Angeklagte hält die Zustände nicht für so schlimm, dass es strafbar ist

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Die damalige Katzeneigentümer war im Januar vom Amtsgericht zu 3400 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze) verurteilt worden. Dagegen legte sie Berufung am Landgericht ein. Dort wollte sie offenbar einen Freispruch, denn sie hielt die Zustände nicht für so erheblich, dass die Grenze zur Strafbarkeit erfüllt sei. Dagegen bekam sie vom Richter aber ein kräftiges Kontra. „Das ist kein Bagatellfall! Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man sich hier hinstellen und sagen kann, das sei kein lange andauerndes Leid.“

Die berufstätige Angeklagte stand damals wegen privater Probleme unter hoher Belastung. „Die Katzen sind mir richtig aus dem Blick geraten.“ Trotzdem, so der Richter, habe sie das nicht von ihrer Tierhalter-Pflicht enthoben.

Gericht milderte Geldstrafe ab

Die Angeklagte besitzt einen Jagdschein. Den darf sie aber nur nutzen, wenn sie nicht härter als zu 60 Tagessätzen verurteilt worden ist. Deshalb kam die Kammer ihr entgegen und wandelte das Urteil um in 55 Tagessätze zu je 58 Euro. Folglich soll sie jetzt statt 3400 nur 3190 Euro zahlen. Aber auch nach diesem Urteil gab die Juristin keine Erklärung ab, so dass das Urteil erneut nicht rechtskräftig ist.