Bochum. Die Stadt lockert die Regeln für Trauungen. Außerdem sollen auch im Mai keine Gebühren für die Kitas oder auch OGS-Plätze erhoben werden.

Die Stadt Bochum hat am Dienstag in Abstimmung mit dem Krisenstab eine Reihe von Lockerungen und Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei dürften sich etwa Brautpaare jetzt freuen: Es gibt von der kommenden Woche an Lockerungen der Beschränkungen in den Trauzimmern.

So können die Wünsche der Brautpaare unter Beachtung der weiterhin geltenden Empfehlungen und Maßgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Das Standesamt hat bei jedem der 15 Bochumer Trauzimmer die örtlichen Besonderheiten berücksichtigt. So sind in den Trauzimmern des Rathauses und in den Amtshäusern ab Montag, 4. Mai, maximal zehn Personen (einschließlich des Brautpaares) zugelassen, im Amtshaus Weitmar aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse maximal acht Personen.

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An den Eventorten sind bis zu 20 Personen (einschließlich des Brautpaares) zugelassen. Die Obergrenze von 20 Personen gilt beispielsweise für den Ümminger Hof, das Dampfgebläsehaus an der Jahrhunderthalle und den Kubus im Schlosspark Weitmar. In der Steigerstube des Bergbaumuseums können auch weiterhin nur Trauungen ohne Gäste stattfinden. Die angegebenen Personenzahlen stellen das absolute Maximum dar.

Kita-Gebühren sollen auch im Mai ausgesetzt werden

Das Standesamt appelliert an die Hochzeitspaare und die Gäste, die Abstands- und Hygiene-Regeln auch vor und nach der Trauung einzuhalten. Für eine weitere Entzerrung sorgt ein Zusatzangebot in den Amtshäusern Gerthe, Langendreer, Weitmar und Wattenscheid. An bestimmten Freitagen werden dort nachmittags um 14 Uhr und 14.30 Uhr zusätzliche Eheschließungstermine angeboten.

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Die Stadt plant zudem – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – die bereits für April ausgesetzten Beiträge für die OGS-Betreuung, Kindertagesstätten, Tagespflege, Musikschule und Volkshochschule auch im Mai nicht zu erheben. Ebenfalls gute Nachrichten für medizinisches Personal in Kliniken und Heimen: Dieses kann weiterhin – vorerst bis zum 1. Juni – über den Arbeitgeber eine Befreiung von der Gebührenpflicht auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten bekommen.

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Parteien können Ruhr-Congress nutzen

Mit Blick auf die Kommunalwahlen bietet die Stadt den in Bochum an Wahlen beteiligten Parteien die Nutzung des Ruhr-Congresses für Zusammenkünfte zur Kandidatenaufstellung an. Dabei gelten in Anlehnung an die hierfür bei der Stadt Hamm geltenden Regelungen folgende Regularien: Die Überlassung erfolgt nur für Parteiveranstaltungen, die unmittelbar für Aufstellungsverfahren für die Kommunalwahl 2020 erforderlich sind (z.B. Voll- oder Vertreterzusammenkünfte zur Nominierungen, Wahl von Delegierten zu solchen Zusammenkünften, Aufstellung von Listen z.B. für den Integrationsausschuss etc.). Einzelheiten zu den Nutzungsbestimmungen sind bei der Stadt zu erhalten.

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