Bochum-Weitmar. Auf mehreren Grundstücken eines Neubaugebietes in Bochum-Weitmar wurde widerrechtlich gebaut. Das wird laut Stadt nun Konsequenzen haben.

Schmuck ist es geworden, das Neubaugebiet am Oberheitmannweg in Bochum-Weitmar. Leider ging dabei nicht alles mit rechten Dingen zu. „Es laufen sehr viele Verfahren gegen mehrere Personen“, teilt Peter van Dyk, Sprecher der Stadt Bochum, auf WAZ-Anfrage mit. Einige Bauherren, das wird aus dem Rathaus bestätigt, haben einfach „die Vorgaben geändert und abweichend von der Genehmigung gebaut“.

In einem Neubaugebiet in Bochum-Weitmar ging es nicht mit rechten Dingen zu

Rainer Koch sieht sich die Baupläne vom Neubaugebiet nebenan in Bochum-Weitmar an. Dass er zurecht auf Bauvergehen hingewiesen hat, wurde ihm jetzt bestätigt.
Rainer Koch sieht sich die Baupläne vom Neubaugebiet nebenan in Bochum-Weitmar an. Dass er zurecht auf Bauvergehen hingewiesen hat, wurde ihm jetzt bestätigt. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Nachbar von der Bärendorfer Straße in Weitmar. Rainer Koch hatte das Bauvorhaben von Anfang an kritisch begleitet. Nicht, dass er generell etwas gegen das Neubaugebiet hätte. Nur soll seiner Meinung nach natürlich so gebaut werden, wie es der Bebauungsplan vorgibt.

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In weiser Voraussicht hatte Koch im Vorfeld schon einen Sichtschutzzaun errichten lassen. 1600 Euro hat er eigenen Angaben zufolge dafür in die Hand genommen, um ungestört auf seiner Terrasse sitzen und im Garten rotieren zu können. Geld, dass er sich letztlich auch hätte sparen können.

Denn wie sich im Laufe der Bauarbeiten herausstellen sollte, liegen die Nachbargrundstücke deutlich höher als in den Planungen vorgesehen. „Gut einen Meter höher als mein Grundstück“, schätzt Rainer Koch. „Das Gelände wurde einfach angehoben. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich den Sichtschutz höher bauen lassen.“

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Doch aus den Bauplänen war dies so nicht ersichtlich – weil nicht vorgesehen. Rainer Koch hat alle Unterlagen da: „Im Plan von 2017 ist nur von ebenerdig die Rede. Damals wurden auch die ersten, unteren Kantensteine genehmigt.“ Inzwischen seien weitere, nochmal höhere Kantensteine verlegt worden. Und ein Zaun. Aktuell stehen drei Zäune auf engstem Raum. „Dabei müssen laut Bauordnung NRW Zäune mindestens 50 Zentimeter voneinander entfernt sein.“

Erhöhungen gehen aus keinem Plan hervor

Die Erhöhung der Nachbargrundstücke gehe aus keinem Plan hervor, klagt Rainer Koch. „Auch nicht aus der Baugenehmigung von März 2018. Das wurde alles nach und nach verändert.“ Und, wie Koch inzwischen bestätigt bekam, ohne Genehmigung.

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„Wie Sie richtig zusammengefasst haben, wurden auf mehreren Grundstücken des Neubaugebiets Oberheitmannweg / Bärendorfer Straße Erdaufschüttungen vorgenommen, welche in dieser Form von uns nicht genehmigt wurden“, heißt es in einem Antwortschreiben aus dem Bauordnungsamt. Weiter wird Rainer Koch darüber informiert, dass man erst durch seine Beschwerde „von den unrechtmäßig vorgenommenen Erdaufschüttungen Kenntnis erlangt“ hat.

Früheres Kirchengelände

Das ca. ein Hektar große Neubaugebiet umfasst die ehemalige Liegenschaften der evangelischen Kirche. Es grenzt westlich an die „Brantroper Kleingartengemeinschaft“ an. das Grundstück wurde bis in die 1990er Jahre kirchlich genutzt. Nach der Aufgabe wurden die dort stehenden Gebäude im Jahr 1996 abgebrochen.

Rainer Koch kritisiert nicht nur die unerlaubte Aufschüttungen. Auch in ihrer Form hätten sich die Häuser verändert: So seien aus anfangs geplanten Satteldächer nun Flachdächer geworden. Und auch ein vorgesehener Grünstreifen sei nicht geschaffen worden.

Daraufhin hat das Bauordnungsamt eine Ortsbesichtigung durchgeführt und sich einen Überblick über die Erdaufschüttungen inklusive L-Steinwänden gemacht. Fazit: „Die dort vorgefundenen Geländeveränderungen (Aufschüttungen) entsprechen keinesfalls der erteilten Baugenehmigung.“

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Welche Konsequenzen den betroffenen Bauherren nun drohen, vermag die Stadt mit Verweis auf das „laufende Verfahren“ noch nicht genau zu sagen. „Vom Rückbau über ein Bußgeld bis hin zur zähneknirschenden Akzeptanz kann alles sein“, sagt Peter an Dyk. Zusätzlich könne auch noch ein privatrechtliches Verfahren auf den Weg gebracht werden. Wann es Klarheit gibt, ist laut Peter van Dyk offen: „Immer, wenn Gutachten im Spiel sind, kann es dauern.“

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