Bochum. Vor fast 30 Jahren soll ein Kampfsportlehrer eine jugendliche Kampfsportlerin dreimal vergewaltigt haben. Jetzt steht er in Bochum vor Gericht.
Fast 30 Jahre nach drei mutmaßlichen Vergewaltigungen steht ein ehemaliger Kampfsportlehrer vor dem Landgericht Bochum. Das mutmaßliche Opfer hatte ihn 2015 angezeigt – mehr als 20 Jahren nach den Vorfällen, die jetzt in der Anklage stehen.
Demnach soll der heute 59-jährige Mann aus Castrop-Rauxel zwischen dem November 1991 und Dezember 1993 eine damals 15 bis 17 Jahre alte Bochumerin auf brutale Weise zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Die erste Vergewaltigung soll in einer Umkleide in Bochum begangen worden sein
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Das erste Mal soll er das in einer Kampfsportschule in Langendreer getan haben, wo er Trainer war. Die 15-Jährige ging dort ebenfalls dem Kampfsport nach. In der Umkleide soll der Angeklagte sie isoliert, mit einem Kampfsportgriff fixiert, sie teilweise entkleidet und dann vergewaltigt haben. Laut Anklage war dies „sehr schmerzhaft“.
Knapp ein Jahr später soll er über die Jugendliche in seiner damaligen Wohnung in Dortmund auf ähnliche Weise hergefallen sein, als beide auf dem Weg zu einem Wochenend-Seminar gewesen seien. Als sie seine Frage, ob sie einen Freund habe, verneint habe, soll er sinngemäß gesagt haben: „Dann ist es ja gut, dass Du einen richtigen Mann hast!“ Laut Anklage war er bei der Tat völlig nackt. Ein drittes Mal soll der Angeklagte die junge Frau erneut in der Bochumer Kampfsportschule vergewaltigt haben, wieder in einer Umkleide. Damals sei sie wegen der sexuellen Verbrechen bereits nicht mehr auf dieser Schule gewesen, sondern habe in dem Gebäude als Gymnastiklehrerin trainiert.
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Zum Prozessauftakt vor der 10. Strafkammer erklärte Verteidiger Peter Strüwe: „Mein Mandant wird zurzeit keine Angaben machen.“
Der Fall ist ist nicht verjährt
Der Fall ist nicht verjährt. Zu diesem Schluss ist das Landgericht nach intensiver Prüfung gekommen. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Verjährungen sind kompliziert und haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach zu Gunsten von Opfern geändert. Nach aufwendigen Ermittlungen und der Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens wurde 2018 dann Anklage erhoben. Aus gerichtssinternen Gründen dauerte es mehr als ein weiteres Jahr, bis die Hauptverhandlung nun eröffnet würde.
Am kommenden Freitag soll die damalige Kampfsportlerin aussagen; sie lebt in Süddeutschland. Das Ergebnis des Gutachtens ist bisher öffentlich nicht bekannt.