Bochum. In Bochum signalisiert auch die Politik, dass weitere Shisha-Bars im Bermudadreieck nicht gewünscht sind. Die Jungen Liberalen sehen das anders.
Keine Vorstellung der Vorlage durch die Verwaltung, keine Fragen, keine Aussprache. Wenn es nach den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mitte geht, dann sollten die drei für das Bermudadreieck in der Bochumer Innenstadt gültigen Bebauungspläne geändert werden. Das Ziel: Die Zunahme an Shisha-Bars und der Zuzug von Wettbüros sollen erschwert werden.
Im Grunde genommen einstimmig empfiehlt die Bezirksvertretung damit den Mitgliedern des Planungsausschusses, der in zwei Wochen tagt, die entsprechende Verwaltungsvorlage zu beschließen. Zwei Gegenstimmen gab es zwar bei der Abstimmung – allerdings aus Versehen, wie sich später herausstellte.
Bermudadreieck: Stadt Bochum befürchtet Verdrängung
Mit dem angestrebten Aufstellungsbeschluss leitet die Verwaltung eine Änderung der B-Pläne ein, um aus Sicht der Stadt „einem weiteren Verlust der Angebotsvielfalt“ vorzubeugen, wie es in der Vorlage heißt. Die szenetypische Gastronomie sei von Verdrängung bedroht durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros.
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Die Einmütigkeit der Abstimmung, die auf eine ähnliche klare Entscheidung im Planungsausschuss hindeuten lässt, wird indes nicht von allen politischen Gruppierungen geteilt. Sie stößt auf Kritik bei den Jungen Liberalen. „Nur weil die Stadtverwaltung Shisha-Bars nicht gerne sieht, wäre ein Verbot neuer Bars ein absolut falsches Zeichen für die Bochumer Innenstadt“, sagt Léon Beck, Vorsitzender der Bochumer JuLis. Der Markt solle über Ansiedlungen entscheiden, nicht die Verwaltung.
Junge Liberale fordern Gleichbehandlung
Dass einige Shisha-Bars durch Razzien gegen die Besitzer aufgefallen sind, dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bars bei jungen Leuten sehr beliebt seien. Beck: „Legal betriebene Shisha-Bars dürfen nicht anders behandelt werden als Cocktailbars oder Restaurants.“
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Kritisch sehen die Jungen Liberalen die Situation in der Brüderstraße dennoch. Sie plädieren – mit Ausnahme von Liefer- und Anwohnerverkehr – für ein komplettes Durchfahrtverbot, um so der Lärmbelästigung für Anwohner entgegen zu wirken.